Brandschutz Für Kabel-Hersteller wird es ab Dezember ernst

28.07.2015

Eine neue EU-Norm zum Brandverhalten von Kabeln und Leitungen sorgt für mehr Sicherheit. Der ZVEI begrüßt das.

Fest im Gebäude installierte Kabel und Leitungen fallen jetzt unter die europäische Bauprodukteverordnung. Hintergrund ist die Novellierung dieser Verordnung, durch die die EU europaweit einheitliche Klassifizierungen für Bauprodukte geschaffen hat, für die harmonisierte, europäische Normen erstellt werden. „Für die Hersteller von Kabeln und Leitungen wird es somit ernst, denn unsere neu entwickelten Brandschutzkabel können nun endlich zertifiziert und sinnvoll im Gebäude eingesetzt werden“, so Christof Barklage, Vorsitzender des ZVEI-Fachverband Kabel und isolierte Drähte. „Die für die Verbesserung des Brandschutzes entwickelten Kabel leisten somit einen wichtigen Beitrag für mehr Sicherheit im Brandfall.“

Am 10. Juli 2015 wurde die harmonisierte Norm hEN 50575:2014, „Starkstromkabel und -leitungen, Steuer- und Kommunikationskabel – Kabel und Leitungen für allgemeine Anwendungen in Bauwerken in Bezug auf die Anforderungen an das Brandverhalten“ im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Mit Beginn der Anwendung der Norm am 1. Dezember 2015 können die Kabel und Leitungen mit einer CE-Kennzeichnung sowie einer Leistungserklärung versehen werden. Nach Ablauf einer Übergangsfrist ist die Kennzeichnung und Dokumentation für alle Hersteller und Inverkehrbringer verpflichtend.

Für eine CE-Kennzeichnung, müssen die Kabel und Leitungen zuvor durch eine notifizierte Stelle geprüft werden. Prüfinstitute und Zertifizierungsstellen haben mit der Veröffentlichung der Norm die Möglichkeit, sich nach Bauprodukteverordnung notifizieren zu lassen.

Das Amtsblatt der Europäischen Union findet man unter: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:C:2015:226:TOC.

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