Das Ausschreibungsvolumen für Windenergieanlagen an Land beträgt circa 670.161 KW. Der Zubau an Pilotwindenergieanlagen des letzten Jahres, musste anteilig von dem gesetzlich festgelegten Wert von 700 MW abgezogen werden. Im Netzausbaugebiet, das wesentliche Teile Norddeutschlands umfasst, können 222.713 KW bezuschlagt werden.
Tatsächliche Zahlung kann abweichen
Gebotstermin dieser Ausschreibung ist der 1. Mai 2018, jedoch verschiebt sich das Ende der Abgabefrist aufgrund des gesetzlichen Feiertags auf den 2. Mai. Das Höchstgebot beträgt 6,3 Cent pro kWh. Das ist für den Referenzstandort abzugeben, so dass die Höhe der später für den wahrhaftigen Standort zu gewährenden, tatsächlichen Zahlungen abweichen kann. Die Gebote, mit der niedrigsten Förderhöhe erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist. Dabei gilt das Gebotspreisverfahren, in dem der Zuschlagswert dem angebotenen Wert entspricht. Für Bürgerenergiegesellschaften gilt abweichend der letzte und damit höchste Zuschlag, der noch erteilt wurde.
Noch bis 11. April registrieren
Teilnahmevoraussetzung für sämtliche Gebote, auch die der Bürgerenergiegesellschaften, ist dass die Anlage eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erhalten hat und die Genehmigung im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur bis zum 11. April 2018 registriert wurde. Die anderen Regelungen für Bürgerenergiegesellschaften, wie zum Beispiel eine verminderte Sicherheitsleistung, gelten in dieser Runde weiter.