Um die Innovationskraft des Forschungsstandorts Deutschlands zu stärken, kommt es laut VCI im Wesentlichen auf vier Schritte an:
Anteil der Forschungs- und Entwicklungsausgaben am BIP erhöhen
Steuerliche Forschungsförderung zusätzlich zur Projektförderung einführen
Zugang zu Wagniskapital verbessern
Innovationsprinzip beim Gesetzgebungsverfahren anwenden
Der VCI setzt sich dafür ein, dass Wirtschaft und Staat ihre Forschungsausgaben von derzeit 3 auf 3,5 Prozent der Wirtschaftsleistung erhöhen. „Nur dann werden wir die gute Platzierung Deutschlands in der internationalen Spitze der Innovationsstandorte sichern und weiter verbessern können“, sagt Gerd Romanowski, VCI-Geschäftsführer Wissenschaft, Technik und Umwelt.
Richtig gefördert ist halb gewonnen
Aus Sicht der chemischen Industrie täte die Bundesregierung gut daran, eine steuerliche Forschungsförderung zusätzlich zur Projektförderung möglichst noch in dieser, spätestens aber Anfang der kommenden Legislaturperiode auf den Weg zu bringen.
„Mit diesem Instrument kann die Politik die Rahmenbedingungen der Wirtschaft für Forschung und Innovation attraktiver gestalten und gleichzeitig einen Standortnachteil beseitigen. Schließlich nutzen bereits rund zwei Drittel der OECD-Staaten diesen Anreiz“, unterstrich Romanowski. Ergänzend tritt er dafür ein, dass im ersten Schritt Betriebe mit bis zu 2000 Mitarbeitern auf jeden Fall in den Genuss einer solchen Förderung kommen sollten. Mittelfristig müsse das Instrument aber auf alle forschenden Unternehmen ausgeweitet werden.
Junge Unternehmen sind gefragt
Die Förderung der Start-up-Szene ist das dritte Ass, so der VCI. Denn Start-ups sind wichtige Treiber, um den Transfer von Technologien in den Markt zu verbessern. „Umso wichtiger ist, dass die steuerrechtlichen Hemmnisse mit einem Wagniskapitalgesetz endlich abgebaut werden“, plädiert Romanowski.
Weiterhin macht sich der VCI dafür stark, das Innovationsprinzip einzuführen. Das heißt konkret: Der Gesetzgeber soll die Auswirkungen von Vorschriften, Regelungen und Gesetzen auf die Innovationstätigkeit von Wirtschaft und Wissenschaft bei der Gesetzesfolgenabschätzung prüfen. Romanowski schlägt vor, hierbei den Normenkontrollrat einzubinden.