Das sagen die Befragten:
Umfrage über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz „Als Rückenwind, nicht als Gegenwind verstehen“
Seit dem 1. Januar 2023 sind Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden verpflichtet, die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu erfüllen. Ab Januar 2024 gilt das Gesetz bereits ab 1.000 Mitarbeitenden. Ein Entwurf für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden wird in der EU bereits diskutiert. Sollten auch kleine Mittelständler das Erfüllen schon jetzt als Chance sehen, sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, weil Kunden hier Transparenz zunehmend erwarten?
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