Venture-Kapital Biotechverband kritisiert Steuerreform-Pläne

24.09.2015

Business Angels als äußerst wichtige Investoren junger Biotech-Unternehmen werden bestraft, meint Bio Deutschland.

Das Vorhaben, Veräußerungsgewinne aus Streubesitz zu besteuern, schade der Biotech-Branche, sagt Peter Heinrich, Vorstandsvorsitzender von BIO Deutschland. Gerade Business Angels, die häufig weniger als zehn Prozent des Grund- oder Stammkapitals eines Unternehmens hielten, würden so bestraft. Sie seien aber äußerst wichtige Investoren, die oft durch ihr Engagement den Unternehmen erst das Einwerben von weiterem Eigenkapital ermöglichten.

Der Verband setzt sich daher für eine Änderung dieser geplanten Besteuerung ein, die im Rahmen der Reformpläne der Bundesregierung beabsichtigt ist. Außerdem fordert er, dass – anders als vorgesehen – Steuervergünstigungen aus Veräußerungsgewinnen aus Venture-Capital-Beteiligungen mit dem INVEST–Zuschuss Wagniskapital kumuliert werden können und sich die Maßnahmen nicht ausschließen. Ziel der Gesetzesänderung müsse sein, die aus der Unternehmenssteuerreform 2008 entstandene Benachteiligung für die forschenden Biotechnologieunternehmen zu kompensieren, statt sie zu vertiefen.

Dirk Honold, Co-Leiter der Arbeitsgruppe Finanzen und Steuern von BIO Deutschland, erklärt: „Wir müssen mehr Anreize für private Investitionen in Forschung und Entwicklung schaffen. Das ist ja auch das erklärte Ziel der Bundesregierung. Ein Kumulierungsverbot von INVEST–Zuschuss Wagniskapital mit Steuervergünstigungen aus Veräußerungsgewinnen ist hier allerdings kontraproduktiv und torpediert alle Bemühungen, die Rahmenbedingungen für Venture-Capital attraktiver zu gestalten."

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