Deutschland macht die Umsetzung zu schwer CSRD für Unternehmen unnötig kompliziert und teuer

Der Gesetzentwurf zur Corporate Sustainability Reporting Directive stellt deutsche Unternehmer vor erhebliche Herausforderungen. Denn die Umsetzung der CSRD ist in Deutschland mit hohem Aufwand und hohen Kosten verbunden.

Bild: iStock, Wasan Tita
26.09.2024

Über 15.000 deutsche Unternehmen müssen spätestens von 2026 an einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen – keine einfache Sache. Denn dieser zeit- und kostenintensive Vorgang muss den komplexen Vorgaben entsprechen, die die EU in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) festgeschrieben hat. Gerade in den betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen müssen Zahlen erhoben werden, die bislang oft nicht systematisch ausgewertet wurden. Das bedeutet für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Arbeitsaufwand von mehreren Wochen. Zusätzlich entstehen externe Kosten, denn der Bericht muss auch von externen Prüfern auf seine Konformität geprüft werden – so will es die EU. Nötig wäre für den Markt unabhängige Prüforganisationen.

Während in einigen anderen Ländern Europas, wie Frankreich, Spanien oder Dänemark sowohl Wirtschaftsprüfungs-Unternehmen als auch unabhängige Prüfdienstleister für die CSRD-Dienstleistungen zugelassen sind oder werden und die betroffenen Unternehmen also aus einer Vielzahl an Partnern wählen können, geht Deutschland einen unnötig schweren Weg. Hier sollen ausschließlich Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als Dienstleister zugelassen werden. Das Problem: Dies könnte zu einer künstlichen Verknappung des Angebots an zugelassenen und qualifizierten Prüfern und zu einem höheren Preisniveau führen.

„Betroffen sind davon insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen. Sie müssen dann um einen der begehrten Plätze als Kunde kämpfen“, sagt Wolfgang Linsenmaier, CFO von Dekra. „Es wäre zudem nicht gewährleistet, dass der Mittelstand einen einfachen Zugang zu Prüfern mit der individuell nötigen technischen Expertise und Branchenerfahrung erhält.“

Diese Sorge teilen auch die betroffenen Unternehmen und zahlreiche Verbände: In mehr als 80 Stellungnahmen haben sich relevante Wirtschafts- und Branchenverbände mit mehreren 10.000 Beschäftigten, unter anderem der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Verband der Elektro- und Digitalindustrie, die Wirtschaftsvereinigung Metalle, der Verband für die mittelständische Wirtschaftsprüfung und der Digitalverband Bitkom dagegen ausgesprochen. Auch der Spitzenverband der Deutschen Wirtschaft, der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), fordert eine Ausweitung des Kreises zugelassener Prüfer. Bisher waren diese Bemühungen jedoch erfolglos.

Den Gesetzesentwurf für Unternehmen nachbessern

Warum wurde so entschieden? Laut Bundesjustizministerium müssten unabhängige Prüfinstitute zum Beispiel in Sachen Eignungsprüfung, Qualitätssicherung, Haftung und Aufsicht vergleichbare Anforderungen erfüllen wie Wirtschaftsprüfer. Da keine „gleichwertigen rechtlichen Anforderungen für Umweltgutachter“ vorliegen, sei es rechtlich nicht möglich, den Markt für sie zu öffnen. Dabei liegt eine rasche und qualitätssichernde Lösung auf der Hand: Der Gesetzgeber könnte entsprechende Anforderungen in einem so genannten „Konformitätsbewertungsprogramm“ festlegen. Das erlaubt die gegenwärtige Rechtslage in Deutschland, und so wurde bereits bei anderen Themenfeldern vorgegangen, etwa bei der Lebensmittelprüfung.

„Prüforganisationen wie Dekra verfügen in diesem Zusammenhang über ein tiefgreifendes wissenschaftliches Know-how, eine wesentliche Grundlage bei der Nachhaltigkeitsprüfung“, sagt Wolfgang Linsenmaier. Zum Sachverhalt findet er klare Worte: „Der Gesetzesentwurf muss zwingend nachgebessert und der Markt für unabhängige Prüfeinrichtungen geöffnet werden. Der deutsche Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, die Politik sollte hier effizient und lösungsorientiert im Sinne des Bürokratieabbaus handeln. Unser gemeinsames Ziel muss eine Minimierung des Aufwandes für die betroffenen Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsprüfung sein – und dies bei gleichzeitiger Sicherstellung von akkreditierter Qualität, Branchenerfahrung und Lieferfähigkeit.“

Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen

Die CSRD-Richtlinie (Nachhaltigkeitsberichtserstattung von Unternehmen) ist zum 5. Januar 2023 auf EU-Ebene in Kraft getreten und sollte bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie sieht vor, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen künftig nicht nur umfänglicher wird, sondern auch, wie der Finanzbericht, von externen Stellen geprüft werden müssen. Bis Anfang 2026 sind allein in Deutschland circa 15.000 Unternehmen davon betroffen, in ganz Europa sind es über 60.000.

In dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vom 14. März 2024 werden unabhängige Erbringer von Bestätigungsdienstleistungen ausgeschlossen, obgleich dieses in der Richtlinie (EU) 2022/2464 explizit angelegt ist. Klassischerweise sind Bestätigungsdienstleistungen Zertifizierungen, wie sie von Zertifizierungsstellen vorgenommen werden. Weiter kommen insbesondere im Bereich von „Treibhausgasen“ Validierungen und Verifizierungen zum Zuge.

Im Rahmen der Verbändeanhörung im April 2024 haben sich in über 80 Stellungnahmen nicht nur die großen Anbieter von Bestätigungsdienstleistungen wie Dekra und TÜV für eine Öffnung des Gesetzestextes ausgesprochen, sondern auch relevante Wirtschafts- und Branchenverbände mit mehreren 10.000 Beschäftigten. Dazu zählen unter anderem der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Verband der Elektro- und Digitalindustrie, die Wirtschaftsvereinigung Metalle und der Digitalverband Bitkom.

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