Biomaterialien finden als „nicht lebende“, häufig synthetische Werkstoffe Einsatz im lebenden menschlichen Körper. Dieser Kontakt soll selbstverständlich keine negativen Auswirkungen nach sich ziehen. Oberste Priorität hat also die sogenannte Biokompatibilität dieser Materialien.
Keine genaue Definition
Auch wenn sich Wissenschaftler bereits seit den 1940er Jahren für die Reaktion des Körpers auf implantierte Stoffe interessieren, wurde der Begriff Biokompatibilität vermutlich erst in den 1970er Jahren verwendet. Definiert wird diese als „Fähigkeit eines Materials, im Einsatz zu einer angemessenen Wirtsreaktion zu führen“.
Was eine solche angemessene Wirtsreaktion darstellt, ist jedoch nicht genau definiert. Vermutlich hat man die Definition auch absichtlich offen formuliert; denn die Biokompatibilität ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie etwa der Expositionszeit und dem genauen Einsatzort.
Wie Werkstoffe klassifiziert werden
Im Magazinartikel „Biokompatibilität – Ein Maßstab für USP Class VI“ von Reichelt erfahren Sie, wie man heutzutage die Biokompatibilität messen kann und was eine Klassifizierung nach USP Class VI über einen medizinischen Werkstoff aussagt.