Kunden des Maschinen- und Anlagenbaus haben künftig in ihrer Rolle als Nutzer ein Recht darauf, Zugriff auf bestimmte Daten, die bei der Nutzung von vernetzten Produkten entstehenden, zu erhalten. Das sieht die neue EU-Datenverordnung vor, die am 11. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Standardisierte Schnittstellen für vernetzte Produkte des Maschinen- und Anlagenbaus erleichtern die technische Umsetzung.
Umsetzung der EU-Datenverordnung - Das ist der Schlüssel
Die neue „Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung“ - kurz: EU-Datenverordnung (EU Data Act) unterstreicht die Notwendigkeit, standardisierte Lösungen zur Steigerung der Interoperabilität einzusetzen.
Der Maschinen- und Anlagenbau entwickelt seit dem Jahr 2017 OPC UA Companion Specifications, um Produktionsinformationen hersteller- und branchenübergreifend standardisiert bereitzustellen. Diese ermöglichen den sicheren und zuverlässigen Austausch von Daten zwischen verschiedenen Geräten oder Systemen in industriellen Umgebungen und bildet damit eine Basis zur Umsetzung der EU-Datenverordnung.
Bereits über 700 Unternehmen haben sich an der Entwicklung der OPC UA Companion Specifications beteiligt. Mehr als 60 OPC UA Companion Specifications stehen bereit zur Implementierung. Die globale Adaption der Standards wird durch die Umati-Initiative des Maschinen- und Anlagenbaus gefördert und ermöglicht Kunden die effiziente Implementierung und Anbindung an bestehende Systemlandschaften und Datenräume.
Der Handlungszeitpunkt ist jetzt!
„Unternehmen müssen jetzt die technischen Voraussetzungen in ihren Produkten und ihrer Produktion schaffen, also die eigenen Datenströme kennen, Daten entsprechend strukturieren und bestehende Standards umfassend einsetzen“, sagt Henrik Schunk, Vizepräsident des Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA).
„Mit den OPC UA Companion Specifications, allen voran die „OPC UA for Machinery“, sind die grundlegenden Informationen der Produktion bereits standardisiert und können effizient bereitgestellt werden. Zudem können herstellerspezifische Daten ergänzt werden, um alle geforderten Informationen zu liefern“, betont Andreas Faath, Leiter der Abteilung Machine Information Interoperability (MII) im VDMA.
Die Industrie muss proaktiv die Voraussetzungen für einen rechtskonformen Umgang mit der EU-Datenverordnung schaffen, denn nur so können Unternehmen von den Chancen der Datenökonomie profitieren. Die Dringlichkeit spiegelt sich in den europäischen und nationalen Förderinitiativen wie Manufacturing-X wider, die dem Aufbau von Datenraumstrukturen und Rahmenwerken dienen.
Der VDMA unterstützt - Quick Guide als Hilfsmittel
Zur Hannover Messe 2024, veröffentlicht der VDMA einen Quick Guide, der den Fokus auf interoperable Schnittstellenstandards bei Umsetzung der EU-Datenverordnung legt. Neben einem kompakten Überblick über die Inhalte der EU-Datenverordnung und ihrer Bedeutung für den Maschinen- und Anlagenbau werden unverbindliche Implementierungshilfen sowie ein Anwendungsbeispiel der OPC UA Companion Specifications als ein Lösungsinstrument vorgestellt.
Die EU-Datenverordnung trat am 11. Januar 2024 in Kraft, wobei eine gesetzliche Übergangsfrist von 20 Monaten gewährt wird. Das Gesetz bezieht sich insbesondere auf vernetzte Produkte (auch Maschinen und Geräte, die mit einem Netzwerk verbunden werden können), sowie mit diesen verbundene Dienste.
Diese müssen künftig so gestaltet werden, dass Produkt- und verbundene Dienstdaten standardmäßig für die Nutzenden einfach, sicher, unentgeltlich sowie in einem umfassenden, strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zugänglich sind.
Damit werden Produkthersteller und Dienstanbieter grundsätzlich per europäischer Verordnung dazu verpflichtet, Nutzern ihrer vernetzten Produkte beziehungsweise verbundenen Dienste den Zugang sowie die Weiterverwendung von bestimmten Daten, die bei der Nutzung von verbundenen Diensten oder vernetzten Produkten erzeugt werden, entsprechend zu ermöglichen.