Mit dem Gefahrstoffschutzpreis will das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) insbesondere Lösungen aus der Praxis auszeichnen, die hilfreich für andere Unternehmen sind. Gesucht wird nach guten Arbeitsmitteln oder Verfahren, die eine Freisetzung oder Verbreitung von asbesthaltigen oder anderen Stäuben verringern. Preiswürdig sind auch vorbildliche Aktivitäten im Bereich der Mitarbeiterschulung, Qualifizierung, Motivation und Beteiligung von Beschäftigten zum Schutz vor Gefährdungen durch Asbest und Stäube. Zudem können modellhafte Lösungen ausgezeichnet werden, mit denen sich die sicherheitstechnischen, organisatorischen und hygienischen Anforderungen zum Schutz vor asbesthaltigen und anderen Stäuben erfüllen lassen.
Am Deutschen Gefahrstoffschutzpreis können Einzelpersonen, Personengruppen, Unternehmen und Organisationen teilnehmen. Nennungen für den Preis können bis zum 31. Januar 2016 formlos an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund erfolgen. Die Unterlagen sollten eine Charakterisierung des Teilnehmers, der Art der durchgeführten Maßnahmen und der erreichten beziehungsweise erwarteten Verbesserung enthalten sowie eine Kurzfassung dieser Angaben, die einen Umfang von etwa einer Seite hat. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine unabhängige Jury. Die Preisverleihung erfolgt im Sommer 2016. Die prämierten Beiträge sollen in der DASA Arbeitswelt Ausstellung vorgestellt werden.
Die gesamte Ausschreibung sowie Beispiele guter Praxis aus den vergangenen Wettbewerben finden Sie hier.