Die Richtlinie VDI 4635 Blatt 3.3 Entwurf beschreibt die Grundlagen für die Planung von Methanisierungsanlagen in Power-to-Gas-Anlagen. Basis dafür sind die Definitionen der Begriffe und Systemparameter sowie die Abgrenzung der Anlagen „Methanisierung“ von den Anlagen zur Wasserstofferzeugung und der Bereitstellung der Kohlenstoffoxide. Insbesondere werden die technischen Parameter der verschiedenen Prozesse der PtX-Kette definiert und standardisiert, damit Anlagen und Prozesse miteinander vergleichbar sind. Außerdem adressiert das Papier Gesichtspunkte der Planung, Auslegung, Inbetriebnahme und Betrieb, Genehmigungs- und Sicherheitsfragen sowie systemische Aspekte.
Grüne Energie für CO2-intensive Industrien
Deutschland hat sich die „weitgehende Treibhausgasneutralität bis 2045“ als nationales Klimaziel gesetzt. Dabei spielen Energiespeichersysteme und die Integration sektorübergreifender Power-to-Gas-Anwendungen, wie auch die in der Richtlinie VDI 4635 Blatt 3.3 behandelte Methanisierung, eine wichtige Rolle.
Durch diese Technologien lassen sich verschiedene Bereiche der Wirtschaft auf grüne Energie umstellen, auch solche, die als schwer transformierbar gelten: Schwerlast- und Schiffsverkehr, Zement-, Stahl- und Glasproduktion.
Stoffliche Energiespeichersysteme und insbesondere Methan (CH4) bieten dabei die Möglichkeit, große Energiemengen über unterschiedliche Zeitskalen zu speichern, zu transportieren und zu verteilen und dabei auch die bestehende Infrastruktur wie das europaweite Gasnetz sowie globale Verteilstrukturen und Lagerkapazitäten zu nutzen. Insofern kann die Integration dieser skalierbaren Power-to-Gas-Anwendungen gewährleisten, dass ein signifikanter Anteil Erneuerbarer Energie insbesondere aus Wind und Photovoltaik zur Herstellung von Wasserstoff genutzt und zugleich CO2 als Wertstoff verwendet werden kann.
Einspruch bis Ende des Jahres
Herausgeber der Richtlinie VDI 4653 Blatt 3.3 „Power-to-X - Methanisierung – Systemparameter und Messgrößen“ ist die VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt (GEU). Erschienen ist sie als Entwurf im April 2022; bis 31. Dezember 2022 können noch Einsprüche über das elektronische Einspruchsportal eingereicht werden.