Die Isolationswiderstandsmessung als Teil der wiederkehrenden Prüfung elektrischer Anlagen kann nur im abgeschalteten Zustand durchgeführt werden. Häufig ist eine Abschaltung der Stromversorgung mit hohen Ausfallkosten und aufwändigem Wiederanfahren der Anlagen verbunden oder gar unmöglich. Hier bieten Normen und die DGUV Vorschrift 3 zwei Alternativen für den sicheren Betrieb von Anlagen ohne Abschaltung:
permanente Differenzstrommessung (geerdetes Netz)
permanente Messung des Isolationswiderstandes (ungeerdetes Netz)
Im geerdeten Netz besteht die Möglichkeit, mit Differenzstrom-Überwachungssystemen die Differenzströme der gesamten Anlage permanent zu messen und auszuwerten.
Eine weitere Möglichkeit bietet das ungeerdete Netz mit einem Isolationsüberwachungsgerät, das den Isolationswiderstand der Anlage ständig misst.
Weitere Informationen über die DGUV-Vorschrift finden Sie hier: DGUV-Vorschrift