Dabei soll der Kontakt zwischen Lebensmittel und Kunststoff natürlich folgenlos bleiben. Bei den zahlreichen Anwendungsbereichen dürfen die eingesetzten Polymere die Nahrungsmittel nicht negativ beeinflussen. So muss der dauerhaft unveränderte Geruch und Geschmack der Lebensmittel gewährleistet sein. Materialien, die diese Anforderungen erfüllen, werden im allgemeinen Sprachgebrauch als „lebensmittelecht“ bezeichnet.
Gesetzlich verankert ist diese Definition jedoch nicht, denn in Deutschland gibt es weder eine Zulassungspflicht, noch ein offizielles Zulassungsverfahren für solche Materialien. Wie Sie dennoch lebensmittelechte Kunststoffe identifizieren können, erfahren Sie im Magazinartikel „Was sind lebensmittelechte Kunststoffe?“ der Reichelt Chemietechnik.