Manche Hersteller von Brandschutzsystemen verzichten bisweilen auf Zulassungen ihrer Brandschutzsysteme durch Zertifizierungsstellen wie den VdS. Oft wird auch auf die sogenannte „langjährige Betriebsbewährung“ verwiesen, nach dem Motto: „Bisher haben unsere Systeme bei unseren Kunden in der Regel funktioniert.“ Vielen Betreibern erscheint es daher legitim, an anerkannte Errichter die Frage zu stellen, ob eine Zulassung von Brandschutzsystemen wirklich erforderlich ist, um ihnen sicheren Brandschutz zu gewährleisten, oder ob es sich hierbei um einen überflüssigen Luxus handelt, an dem nur die Zertifizierungsstellen profitieren.
Größtmöglicher Schutz durch externen Nachweis
Betrachten wir zur Beantwortung dieser Frage eine Analogie zu einem wesentlich populäreren Bereich: Würden Sie sich ein Auto kaufen, dass nie einen TÜV- oder Dekra-Prüfer gesehen hat und von dem der Fahrzeughersteller behauptet, er hätte in eigenen Tests und anhand seiner eigenen Maßstäbe das Brems- und Crashverhalten überprüft und für ausreichend erachtet? Würden Sie bei einem Auto eine Art Betriebsbewährung anstelle einer TÜV-Zulassung des Fahrzeuges akzeptieren, getreu dem Motto: Bisher sind alle Fahrer dieses Fahrzeuges heil davongekommen?
Diese Denkweise beim Brandschutz anzuwenden und nicht zertifizierte Komponenten zum Schutz von Menschenleben und Sachwerten einzusetzen, ist demnach fraglich. Brandschutzsysteme können nur dem Stand der Technik entsprechen und damit größtmöglichen Schutz bieten, wenn die Wirksamkeit der Systeme von einer unabhängigen Stelle nachgewiesen wurde. Und zwar in nachvollziehbaren und reproduzierbaren Brandversuchen nach europaweit gültigen Standards.
Weiterhin ist es wesentlich, dass der Hersteller und der Errichter des Systems einer regelmäßigen Qualitätskontrolle durch externe Prüfer unterliegen. Was nutzt es dem Betreiber, wenn die Qualität der produzierten Systeme nach der (Erst-)Zertifizierung aus Kostengründen immer weiter abgesenkt wird und die Installation durch ungeschultes Personal erfolgt?
Was bedeutet VdS-Zulassung?
In Europa sind bei der Zertifizierung von Brandschutzsystem der VdS und FM das Maß aller Dinge, wobei die Zahl der VdS-zertifizierten Systeme in Europa deutlich überwiegt. Was genau bedeutet aber eigentlich „VdS-zugelassenes System“ und „VdS-zugelassener Errichter“?
Der VdS ist eine der wichtigsten unabhängigen Prüfinstitutionen mit dem Schwerpunkt Brandschutz. Er prüft im Rahmen der sogenannten Systemanerkennung alle Komponenten eines Brandschutzsystems in eigenen Laboratorien auf ihre Wirksamkeit und stellt durch turnusmäßige Kontrollen der Fertigungsstätte sicher, dass die Brandschutzsysteme stets nach den gleichen hohen Anforderungen gefertigt und getestet werden. Nur durch zugelassene Systeme wird also sichergestellt, dass der Stand der Technik bei gleichbleibend hohem Qualitätsstandard produziert wird.
Zusätzlich muss ein VdS-anerkannter Errichter nachweisen, dass er jährlich eine hohe Anzahl von Löschanlagen gemäß den VdS-Richtlinien mängelfrei projektiert und installiert hat. Die eingangs gestellte Frage kann also eindeutig beantwortet werden: Brandschutzsysteme ohne Zertifizierung und damit ohne objektiven Wirksamkeitsnachweis sind eine nutzlose Investition.
Regelmäßige Wartung und Inspektion
In diesem Zusammenhang ist zusätzlich auf die Wartung und Inspektion der Anlagen hinzuweisen. Der Versicherer fordert in der Regel ausdrücklich regelmäßige Inspektion und Wartung von Brandschutzsystemen durch den anerkannten Errichter.
Denn nur die erforderlichen Inspektionen und Wartungen durch den zugelassenen Errichter stellen sicher, dass die installierten Brandschutzsysteme stets einsatzbereit sind, und zwar auch nach monatelanger „stiller“ Bereitschaft. Der Verzicht auf Inspektionen und Wartungen kann den Versicherungsschutz gefährden. Damit wird die Investition in den Brandschutz erst recht wertlos.