Die Europäische Kommission hat in ihrem Amtsblatt die überarbeitete Motorenregelung veröffentlicht. Die Verordnung enthält die erwarteten inhaltlichen Änderungen, die ab dem 27. Juli gültig sind. Somit ist die vom ZVEI und dem europäischen Dachverband für Elektromotoren und Leistungselektronik geforderte Übergangszeit von sechs Monaten berücksichtigt worden. Die Europäische Kommission hat die Motorenverordnung ausgedehnt, um Ausnahmen von der Ökodesign-Richtlinie für energieeffiziente Elektromotoren zu reduzieren und damit die umweltgerechte Gestaltung dieser Antriebe zu intensivieren. Unter anderem wurden die Ausnahmen für Motoren in größeren Höhen und hohen Temperaturen reduziert. Es handelt sich nun um die Verordnung (EU) 4/2014.
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