Viele Betreiber seien sich ihrer versicherungsvertraglichen und gesetzlichen Pflicht jedoch nicht bewusst, sagen Brandschutzexperten vom Tüv Nord.
Zur Minderung des Risikos von Bränden fordert der Sachversicherer in der Regel eine jährlich oder zweijährlich wiederkehrende Prüfung der elektrischen Anlagen, eine sogenannte VdS-Prüfung. Darüber hinaus sind Arbeitgeber durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zum Schutz der Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, die elektrischen Betriebsmittel vor dem ersten Einsatz und danach wiederkehrend zu prüfen. Doch vielen Betreibern sind nach Erkenntnissen von Tüv Nord sowohl die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Prüfinhalte als auch die detaillierteren VdSRichtlinien nicht bekannt.
Bei Alt-Anlagen kann die Brandgefahr besonders hoch sein, da sie auf Basis alter Normen und Erkenntnisse errichtet wurden. Sofern keine Nutzungsänderung vorliegt, besteht in der Regel keine Anpassungspflicht dieser elektrischen Anlagen an heutige Sicherheitsstandards. Ebenso sind zum Beispiel feuergefährdete Betriebsstätten wie Holzverarbeitungsbetriebe, Anlagen mit hohem Staubaufkommen oder Chemiebetriebe besonders anfällig.
Für die VdS-Sachverständigen vom Tüv Nord steht neben der Prüfung der elektrischen Anlage auch die Beratung bei der Erstellung von individuellen Prüfkonzepten im Fokus. Denn bei sehr großen Anlagen kann es aufgrund des hohen Prüfumfangs sinnvoll sein, die Prüfungen sukzessive durchzuführen, also jedes Jahr schwerpunktmäßig verschiedene Bereiche der Anlage zu prüfen, so der Tüv Nord.
Zudem kann die VdS-Prüfung bei anstehenden baurechtlichen Prüfungen der elektrischen Anlage oder bei Einzelbauauflagen der Behörde eingebunden werden, um eine doppelte Begehung der Anlage zu vermeiden.