Erweiterungen im Wasserstoffbeschleunigungsgesetz gefordert Beschleunigung der Wasserstoffwirtschaft

Der größte Kritikpunkt des Nationalen Wasserstoffrats (NWR) am Entwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes (WassBG) ist, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes nicht weit genug gefasst ist. Der NWR fordert, dass der Anwendungsbereich auf die gesamte Wertschöpfungskette ausgedehnt wird.

Bild: iStock, simonkr
02.07.2024

Der Nationale Wasserstoffrat (NWR) hat am 21. Juni 2024 eine neue Stellungnahme zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz der Bundesregierung verabschiedet. Darin betont der NWR die Notwendigkeit, den gesetzlichen Rahmen auszubauen, um die gesamte Wertschöpfungskette der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland zu fördern.

Um den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur entlang der gesamten Wertschöpfungskette in Deutschland weiter voranzutreiben, sind die notwendigen Grundlagen im gesetzlichen Rahmen zu schaffen und ein sinnhaftes Ineinandergreifen vieler unterschiedlicher Gesetzesbereiche sicherzustellen.

Der Nationale Wasserstoffrat begrüßt den Entwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes (WassBG) und sieht darin einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur beschleunigten Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft, aber auch noch Raum für Verbesserungen.

Gemeinsames Vorgehen für eine beschleunigte Wasserstoffwirtschaft

Der Nationale Wasserstoffrat weist in seiner Stellungnahme zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz auf übergeordnete Themen im Anwendungsbereich des Gesetzes hin und formuliert zentrale Ergänzungsvorschläge. Essentiell ist die Ausweitung des Anwendungsbereichs des WassBG auf die gesamte Wertschöpfungskette und somit auch auf Wasserstoffleitungen, Wasserstoff-Kraftwerke und weitere notwendige Anlagen, wie beispielsweise Mess- und Regelanlagen.

Mit Blick auf die vielfältigen Optionen und Anwendungsfälle fordert der Rat, den Import aller Derivate einzuschließen. Zudem fordert der Rat das überragende öffentliche Interesse auch für wichtige Vorhaben, wie Importterminals oder Cracker einheitlich bis 2045 festzulegen.

Um diese gewünschte Beschleunigung auch in die Realität umsetzen zu können, bittet der NWR den Bund und die Länder um ein gemeinsames und effizientes Vorgehen und eine bestmögliche Aufgabenbewältigung der administrativen Stellen.

Firmen zu diesem Artikel
Verwandte Artikel