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Drohnen-Unfall auf Autobahn Verkehrschaos durch entflogene Drohne

publish-industry Verlag GmbH

Bald müssen private Drohnen registriert werden.

01.02.2017

Auf einer Münchner Autobahn ist am Samstag eine Autofahrerin mit einer unkontrollierten Drohne zusammengestoßen. Solche Vorfälle sind im Flugverkehr keine Seltenheit mehr. Kommt nun der Drohnen-Führerschein?

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Die Drohne des Herstellers DJI ist seinem Piloten entflogen und auf der Münchner Autobahn gelandet. Dort konnte ein erster Fahrer noch ausweichen, einer weiteren Autofahrerin ist das nicht mehr gelungen und sie ist mit der Drohne zusammen geprallt, die dabei in tausend Einzelteile zersprungen ist. Am Auto der Frau gab es einen Sachschaden, die Fahrerin selbst kam lediglich mit einem Schock davon.

Technischer Defekt war schuld am Ausbruch

Die zerstörte Drohne war mit einer Kamera ausgestattet, deren Videos nach dem Unfall erhalten blieben. Dadurch konnte der Startpunkt des Quadcopters von der Polizei ermittelt werden. Der Pilot der Drohne hatte sich nach einem Aufruf bei der Polizei gemeldet und erklärte, dass die Drohne wegen eines technischen Defekts oder eines Bedienfehlers wegflog, außer Sicht geriet und letztlich auf der Autobahn landete.

Nun muss er sich wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten und eine Geldstrafe verbüßen. So eine Strafe hat gute Gründe: „Das ist eine große Gefahr“, sagt Polizeihauptmeister Sebastian Klose von der Verkehrspolizeiinspektion Fürstenfeldbruck. „Die Drohne hätte im Flug gegen die Windschutzscheibe prallen können.“

Drohne gegen Flugzeug

Im Straßenverkehr ist ein solcher Unfall bisher noch eine Seltenheit. Im Flugverkehr werden häufiger Fast-Zusammenstöße vermeldet. So etwa im August 2016, als eine Drohne ein Lufthansa-Flugzeug in der Nähe des Münchner Flughafens gefährlich nahe gekommen sein soll. Im Sommer zuvor stieß ebenfalls eine Lufthansa-Maschine in Warschau beinahe mit einer Flugdrohne zusammen.

Für Flugzeuge stellen Drohnen eine besondere Gefahr dar, weil sie auf dem Radar nicht sichtbar sind. Die amerikanische Flugsicherheitsbehörde FAA hat daher begonnen alle gemeldeten Fälle zu dokumentieren. Eine Registrierpflicht für private Drohnen, auch in Deutschland, ist also durchaus denkbar.

Für mehr Sicherheit am Himmel

Mehr Regeln für die Flugobjekte sind in Arbeit. Ein Verordnungsentwurf von Verkehrsminister Alexander Dobrindt sieht eine Art Drohnen-Führerschein, eine Kennzeichnungspflicht sowie verschiedene Flugverbote für Drohnen vor, um für mehr Sicherheit am Himmel zu sorgen. Dafür wird es Zeit: Schätzungen zufolge sollen bis 2020 in Deutschland rund 1,1 Millionen private Drohnen fliegen.

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