Förderbänder können aus ihrer vorgesehenen Spur laufen und dadurch große Schäden verursachen. Bandschieflaufschalter werden deshalb zur Erkennung von Bandschieflauf und zur Bandabschaltung eingesetzt.
Die Produktfamilie von Schmersal besteht aus drei Serien, die sich laut Hersteller optimal an die jeweiligen Bandgeschwindigkeiten der Fördereinrichtungen anpassen lassen. Bei höheren Geschwindigkeiten können Schaltervarianten eingesetzt werden, bei denen die Bandschieflaufrollen über einen größeren Durchmesser verfügen. Bei diesen ist die Anzahl der Umdrehungen geringer, was einen geringeren Verschleiß zur Folge hat. Darüber hinaus verfügen die meisten Varianten über eine Vorwarnfunktion, die eine vorbeugende Instandhaltung erlaubt.
Die Economy- und Standard-Serie
Die Economy-Serie ist für kleine Bandfördereinrichtungen mit Textilgurten und einer Bandgeschwindigkeit von bis zu 1 m/ sec geeignet. Die Standard-Serie ist für mittlere Bandfördereinrichtungen größerer Länge mit Stahlfördergurten und Bandgeschwindigkeiten von bis zu 6 m/sec ausgelegt. Diese neuen Schalter der Serie T. 454 verfügen über zwei Schaltwinkel mit jeweils zwei Kanälen, die gleichzeitig zur Vorwarnung und Abschaltung bei Bandschieflauf dienen. Über Kontaktstaffelungen erfolgt z.B. ab 10° Schieflauf eine Vorwarnung und beispielsweise ab 25° die Abschaltung des Förderbands. Optional ist die Serie T. 454 mit Dupline-Installationsbus verfügbar, was eine zeitsparende Fehlerbehebung ermöglicht. Die Bandschieflaufrollen der Standard-Serie in den Durchmessern 30 bzw. 50 mm bestehen aus Edelstahl.
Performance Serie für sehr schnell laufende Bandförderanlagen
Die Bandschieflaufrollen der Serie T 250 sind aus Edelstahl und bei einem Rollendurchmesser von 50 mm für Bandgeschwindigkeiten bis max. 6 m/sec – und bei der Variante mit einem Durchmesser von 90 mm sogar bis max. 11 m/sec geeignet. Die Performance Serie verfügt über die gleichen Vorwarnfunktionen wie die Standard-Serie.
Schmersal Gruppe auf der Schüttgut in Dortmund (vom 10. bis 15. Mai 2017): Halle 5, Stand I 13.