Generative KI-Systeme stellen Herausforderungen nicht zuletzt im Datenschutzrecht. Schon die Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten in einem generativen KI-System gespeichert sind, und wer Verantwortlicher ist, wenn ein generatives System Angaben zu Personen erzeugt, sind herausfordernd. Spezifische Schwierigkeiten ergeben sich auch wegen der Möglichkeit des „Halluzinierens“ in Bezug auf Betroffenenrechte, etwa auf Löschung oder Korrektur „gespeicherter“ Daten. Das Institut für Rechtsinformatik möchte diese Fragen, in Kooperation mit dem Münchner Kreis, im Rahmen der Diskussionsveranstaltung am 30. Juli um 17.00 Uhr mit hochkarätigen Referenten erörtern.
Diskussionsteilnehmer sind:
Michael Will, Präsident, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Dr. Philipp Raether, Group Chief Privacy Officer, Allianz
Dr. Alexander Duisberg, Rechtsanwalt und Partner Ashurst LLP, Lehrbeauftragter an der Universität des Saarlandes
Prof. Dr. Georg Borges, Universität des Saarlandes
Alle Interessierten sind dazu eingeladen, sich an der Diskussion zu beteiligen. Die Teilnahme an der Online-Diskussionsveranstaltung ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Den Teilnahme-Link zur MS-Teams-Sitzung finden Sie auf der Website des Institut für Rechtinformatik, des Universität des Saarlandes unter „Aktuelles“ auf den Internetseiten des Instituts für Rechtsinformatik oder hier.