Neue Richtlinien Halten Sie sich an die Vorschriften?

22.05.2015

Neue Vorschriften bezüglich der Ausfuhr von Hochfrequenz-/HF-Antriebsreglern können zu empfindlichen Strafen für Maschinenbauer und Systemintegratoren führen, wenn sie diese nicht befolgen.Die EU-Verordnung Nr. 428/2009 und nachfolgende Anpassungen decken den Export von Waren, Software und Technik für zivile Zwecke ab, die aber durchaus in militärischen Anwendungen zum Einsatz kommen oder zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen beitragen können. Die EU kontrolliert daher die Ausfuhr, den Transport und die Vermittlung dieser Waren über EU-Länder, um für Frieden und Sicherheit zu sorgen.

Die geänderten Rechtsvorschriften traten im Dezember 2014 in Kraft und betreffen neben anderen Waren auch HF-Antriebsregler, das heißt Antriebssteuerungen, die eine Ausgangsfrequenz von mehr als 600 Hz aufweisen. Eine Ausfuhrkontrolle dieser Antriebe erfolgt bereits in den USA, und ähnliche Vorschriften wurden Anfang 2014 auch in China eingeführt.

Um der neuen Gesetzgebung zu entsprechen, müssen Unternehmen, die Waren oder Maschinen ausführen, welche unter die EU-Ausfuhrkontrollvorschriften fallen, entsprechende Exportlizenzen bei ihren jeweiligen Behörden beantragen. Dadurch ändern sich auch die Dokumentationsanforderungen bei jeder Transaktion sowie die Maßnahmen, die für einen sicheren Transport der kontrollierten Waren erforderlich sind. Mögliche Sanktionen bei der Nichteinhaltung der Vorschriften reichen von Geldstrafen über Handelsbeschränkungen bis hin zu Gefängnisstrafen für verantwortliche Personen. Die Ausfuhr von Waren, die einer Ausfuhrkontrolle unterliegen und über keine entsprechende Lizenz verfügen, ist ein Zollvergehen.

HF-Antriebsregler kommen in zahlreichen Anwendungen zum Einsatz, zum Beispiel bei Automobiltests, Turbinen-Prüfständen, Schleifmaschinen, wenn also hohe Drehzahlen erforderlich sind, die durch Standardantriebe mit variabler Drehzahl nicht erreicht werden können. Neben diesen Anwendungen können HF-Antriebsregler allerdings auch in Zentrifugen für spaltbares Material, zur Gewinnung von Uran und Plutonium für Kernkraftwerke oder den Bombenbau, verwendet werden. Daher sind strengere Ausfuhrkontrollen durch die geänderten Vorschriften erforderlich.

Nicht der Hersteller der Antriebe, sondern OEMs und Maschinenbauer, die HF-Antriebsregler in ihre Designs integrieren, sind dafür verantwortlich, ob ihre Maschinen mit den Vorschriften übereinstimmen oder nicht. Darauf weist Control Techniques, ein Geschäftsbereich von Emerson Industrial Automation, alle betroffenen Unternehmen hin. Diese müssen auch überprüfen, ob bestehende Maschinen und Systeme von dieser Vorschrift betroffen sind, da dies die Ausfuhrmöglichkeiten dieser Gerätschaften betreffen würde.

Der Hersteller bietet Hilfe und Informationen für seine Kunden, ob die Antriebe, die sie erwerben, auf der Liste zu kontrollierender Exportgüter aufgeführt sind. Den Kunden wird auch geraten, sich selbst über die Ausfuhrbestimmungen für ihren jeweiligen Unternehmensbereich zu informieren. Control Techniques hat die Frequenz bei der Mehrzahl seiner Antriebe entsprechend der neuen Gesetzgebung angepasst. Die Unidrive M Serie wurde seit der Einführung dieser Regelung im Jahr 2012 auf 550 Hz begrenzt. Ältere Antriebe wurden entsprechend überarbeitet und bieten heute ebenfalls eine Frequenz von maximal 550 Hz. Servo- und DC-Antriebe sind davon nicht betroffen.

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