Einige Übergangsfristen enden bereits zum Jahreswechsel 2019/2020. Die Konsequenzen können für Betreiber der betroffenen Geräte und Anlagen erheblich sein: Ab 1. Januar 2020 ist der Service an Bestandsgeräten mit einigen, teilweise weit verbreiteten Kältemitteln nur noch stark eingeschränkt möglich. Somit drohen beispielsweise im Fall von Leckagen lange Stillstandszeiten. Gleichzeitig bestehen schon heute gesetzliche Vorgaben für regelmäßige Dichtheitsprüfungen, die bei den Betreibern zu erhöhten Life-Cycle-Kosten führen.
Kältemittel auf das Wesentliche testen
Der kostenlose, herstellerunabhängige F-Gas-Rechner reduziert ein komplexes Themengebiet auf die für Maschinenbauer und Anlagenbetreiber relevanten Aspekte. Er ermittelt das Global Warming Potential (GWP) und errechnet das CO2-Äquivalent. Nutzer können durch Eingabe des verwendeten Kältemittels und der Füllmenge ihres Gerätes feststellen, ob ein Handlungsbedarf besteht und erhalten zudem klare Handlungsempfehlungen.
Das ausgegebene Ergebnis hilft, die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen einzuhalten. Betreiber profitieren neben der Erfüllung aller notwendigen Dokumentationspflichten auch von der Maximierung der Maschinenverfügbarkeit zu vertretbaren Kosten sowie der Senkung der Life-Cycle-Kosten im Betrieb.
2020 erfordert Handlungsbedarf
Ab dem 1. Januar 2020 dürfen neue Kältemittel mit GWP größer als 2.500 im Servicefall nicht mehr verwendet werden. Es droht ein langer Ausfall der Maschine bei Leckagen. Betroffene Betreiber müssen also handeln. Hier empfiehlt sich dringend ein Wechsel auf ein anderes Kältemittel oder die Anschaffung eines Neugeräts, bei dem ein Kältemittel mit einem geringeren GWP-Wert (kleiner als 2.500) eingesetzt wird. Nur so ist die Servicefähigkeit bei zukünftigen Leckagen gesichert und Stillstände können vermieden werden.
Die Umrüstung eines älteren Chillers ist nicht aufwendig, aber mit Kosten verbunden. Betreiber sollten abwägen, ob sich dieses Investment für ein Altgerät lohnt. Mit einem Wechsel auf ein anderes Kältemittel gelingt es oft, einen CO2-Äquivalenzwert unterhalb des Grenzwerts für die Dichtheitsprüfung zu erzielen oder zumindest die Prüfintervalle zu verlängern.
Neugerät statt Wechsel
Die Alternative ist ein Austausch der Bestandsanlage gegen ein Neugerät. Hier profitiert der Anwender nicht nur möglicherweise durch diverse technische Neuerungen und Verbesserungen. Er reduziert gleichzeitig die Negativkonsequenzen aus der EU-Verordnung Nr. 517/2014.
Ob Umrüstung der Bestandsanlage oder Investition in eine neuwertige Lösung: Beides sind plausible Schritte, die sich letztendlich auch für den Anlagenbetreiber lohnen. Pfannenberg führt nicht nur Dichtheitsprüfungen mit gesetzeskonformer Dokumentation durch, sondern berät auch bezüglich der Umrüstung beziehungsweise des Einsatzes von Neugeräten inklusive der Wartung.