Wer in Wörterbüchern nach dem Begriff Blanking sucht, erhält eine Fülle an Übersetzungen. Unter anderem finden sich Übertragungen wie beispielsweise Ausschneiden, Stanzen, Abschalten oder Schwarztastung, die für deutsche Ohren nicht unbedingt zusammengehören.
In der Sicherheitstechnik bezeichnet Blanking jedenfalls das Ändern der Funktion einzelner Strahlen von optischen Schutzeinrichtungen. Hierzu zählen Sicherheits-Lichtvorhänge, Mehrstrahl-Sicherheitslichtschranken oder BWS – umgangssprachlich als Lichtgitter bezeichnet. Der Begriff „Ausblendung“ trifft es demnach ganz gut, wird aber in der deutschen Version der für Lichtgitter zuständigen Produktnorm DIN EN 61496-2:2014 nicht verwendet.
Wofür braucht es Blanking?
Um zu verstehen, wozu man überhaupt Blanking benötigt, sei zunächst einmal die Funktion eines Lichtgitters erklärt: Je nach Schutzfeldhöhe und Auflösung (normativ: Detektionsvermögen) des Sensors besteht das Schutzfeld zwischen einem Sender und seinem synchronisierten Empfänger aus vielen Strahlen, die jeweils einzeln fortlaufend angesteuert werden. Wird mindestens einer der Strahlen unterbrochen, schaltet der Empfänger seinen Sicherheitsschaltausgang OSSD ab und liefert somit einen Stopp-Befehl an das nachfolgende Auswertgerät. Müssen sich konstruktionsbedingt Teile einer Maschine dauerhaft im Schutzfeld befinden – zum Beispiel der Maschinentisch –, so müssen diese aus dem Schutzfeld ausgeblendet werden. Hierfür wird das Blanking benötigt.
Überwachung der Strahlen
Die Norm DIN EN 61496-1:2014 definiert Blanking als „optionale Funktion, die es erlaubt, dass sich ein Objekt im Schutzfeld befindet, das größer als das Detektionsvermögen der BWS ist, ohne dass dies zu einem AUS-Zustand des beziehungsweise der OSSD(s) führt“. Um zu verhindern, dass durch Deaktivierung von Strahlen versehentlich ein Loch in das Schutzfeld parametriert wird, muss Blanking monitored, also strahlüberwacht, sein. Diese Funktion überwacht, dass jeder ausgeblendete Strahl permanent unterbrochen ist. Sollte das nicht der Fall sein, reagiert das Lichtgitter wie bei einer Schutzfeldunterbrechung durch Abschaltung seiner OSSD, was üblicherweise zum Stopp der gefährlichen Maschinenbewegungen führt. Somit ist es nicht möglich, ein Objekt einzulernen und dann aus dem Schutzfeld zu entfernen.
Die Norm DIN EN 61496-2:2014 definiert zwei Arten von Blanking:
Fixed Blanking (ortsfeste Ausblendung): Hier dürfen sich die ausgeblendeten Objekte nicht bewegen. Sie müssen somit exakt das gelernte oder per PC-Software eingestellte Strahlmuster unterbrechen.
Floating Blanking (bewegliche Ausblendung): Diese Methode erlaubt es, dass sich Objekte einer definierten Minimal- und Maximalgröße innerhalb von parametrierbaren Strahlbereichen im Schutzfeld bewegen dürfen.
Müssen kleine Objekte im Schutzfeld toleriert werden (sie können vorhanden sein oder nicht), so lässt sich kein Blanking als Sicherheitstechnik verwenden. Dazu definiert die Norm DIN EN 61496-2:2014 die Funktion „Reduzierte Auflösung“. Auf Kosten des Detektionsvermögens führen Objekte mit einer bestimmten Maximalgröße im Schutzfeld nicht zur Abschaltung der OSSD – die Objekte werden also vom System toleriert. Manchmal wird der Begriff „Reduzierte Auflösung“ fälschlicherweise mit „Floating Blanking“ verwechselt.