Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung Wenn eine Reform reformiert werden muss

VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann mit einem Kommentar zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Bild: VDMA
02.05.2023

Die Reform alter Gesetze kann viele Ziele haben. Diese Ziele werden aber nicht immer erreicht. Laut dem Geschäftsführer des VDMA ist dies auch beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Fall.

Zur ersten Lesung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes erklärt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann:

„Kaum ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Bundestag eingebracht, ist bereits klar, dass auch diese Reform reformiert werden muss. Denn auch diese Fassung ist zu bürokratisch, um Fachkräfte aus Drittstaaten in ausreichender Zahl ins Land zu locken. So wird die Vergleichbarkeit ausländischer Berufsabschlüsse immer noch überbewertet und die geforderten Sprachkenntnisse sind weiterhin überzogen. Vor allem klammert das Gesetz die ganz praktische Frage aus, wie einwanderungswillige Fachkräfte und heimische Mittelständler, die händeringend nach Fachkräften suchen, zusammengebracht werden können. Der Zeitarbeit, die auch hierbei eine Vermittlerrolle übernehmen könnte, ist es weiterhin verboten, Fachkräfte aus Drittstaaten zu rekrutieren. Das Parlament sollte im laufenden Gesetzgebungsverfahren diesen Fehler korrigieren. Andernfalls bleibt die Fachkräfteeinwanderung eine Reformbaustelle.“

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