Infineon macht unter anderem einen Unterlassungsanspruch wegen der Verletzung dieser US-Patente geltend, die sich auf die Galliumnitrid-Technologie (GaN) von Infineon beziehen.
Die Patentansprüche beziehen sich auf wesentliche Eigenschaften von GaN-Leistungshalbleitern und umfassen Erfindungen, die die Zuverlässigkeit und die Leistungsfähigkeit der von Infineon entwickelten GaN-Bauelemente gewährleisten.
Klage in den USA und Deutschland
Bereits am 14. März 2024 reichte Infineon eine Patentverletzungsklage gegen Innoscience beim Bezirksgericht im Northern District of California in den USA ein. Am 04. Juni 2024 erhob Infineon Klage wegen Patentverletzung gegen Innoscience beim Landgericht München.
Weitere Klagen gegen Distributoren
Weitere Klagen wurden gegen Distributoren von Innoscience in Deutschland eingereicht. Außerdem beantragte Infineon erfolgreich eine einstweilige Verfügung, die das Landgericht München am 12. Juni 2024 erließ.
Mit dieser gerichtlichen Verfügung wurde Innoscience verpflichtet, alle rechtsverletzenden Produkte von ihrem Stand auf der internationalen Leistungselektronikmesse PCIM Europe zu entfernen.
Infineon ist Branchenführer mit GaN-Patentportfolio
Infineon ist mit seinem GaN-Patentportfolio, das rund 350 Patentfamilien umfasst, branchenführend. Das Portfolio von Infineon an Silizium-, Siliziumkarbid- und Galliumnitrid-Leistungstransistoren sowie komplementären Treibern und Controllern wurde im Oktober 2023 durch die Übernahme von GaN Systems gestärkt.
Mit dieser Akquisition hat Infineon sein GaN-Angebot erweitert und seine führende Position bei Leistungshalbleitern weiter ausgebaut.