Laut Bayer könnte das im Mai ergangene Urteil über den konkreten Fall hinaus weitreichende Konsequenzen für die Rechtssicherheit in der Europäischen Union erteilter Wirkstoffzulassungen haben. Mit dem Rechtsmittel möchte das Unternehmen sicherstellen, dass einige allgemeine Interpretationen des Gerichts zum Pflanzenschutzgesetz überprüft werden, die nach Überzeugung von Bayer einer rechtlichen Grundlage entbehren.
Dossier zurückgezogen
Bayer betont, dass es den europäischen Gesetzgebungsprozess respektiert und die jüngste Entscheidung der EU-Mitgliedstaaten akzeptiert, den Einsatz bestimmter Neonikotinoide in der Landwirtschaft stark einzuschränken, auch wenn das Agrarunternehmen dies für wissenschaftlich unbegründet hält. Als Konsequenz hat Bayer das Dossier zu Clothianidin im Rahmen des laufenden Wiederzulassungsverfahrens zurückgezogen.