Detaillierter Leitfaden bereitgestellt Die wichtigsten Regelungen der EU-Batterieverordnung

Die wichtigste Neuerung durch die EU-Batterieverordnung ist die Einführung des ab dem 18. Februar 2027 verpflichtenden Batteriepasses für Elektrofahrzeug-, Industrie- und Leichtverkehrsmittel-Batterien.

Bild: iStock, Quils
19.07.2024

Der Lehrstuhl „Production Engineering of E-Mobility Components“ (PEM) der RWTH Aachen hat einen umfassenden Leitfaden zur neuen EU-Batterieverordnung veröffentlicht. Der Leitfaden bietet eine klare Übersicht zu den wichtigsten Regelungen für alle Akteure der Batteriewertschöpfungskette. Es behandelt technische, organisatorische und rechtliche Bestimmungen, zeitliche Meilensteine sowie die Verantwortlichkeiten von Erzeugern, Einführern, Händlern und Herstellern. Besondere Schwerpunkte liegen auf Vorschriften für Elektrofahrzeug-Akkus und wiederaufladbare Industriebatterien, einschließlich CO2-Bilanz, Materialverwertung und dem ab 2027 verpflichtenden Batteriepass.

Der Lehrstuhl „Production Engineering of E-Mobility Components“ (PEM) der RWTH Aachen hat einen Leitfaden zur neuen EU-Batterieverordnung herausgebracht. Das zum kostenfreien Download bereitstehende Dokument erläutert auf 16 Seiten in einer deutschen und einer englischen Fassung die wichtigsten Regelungen für alle Akteure der Batteriewertschöpfungskette.

Darüber informiert das PEM-Team

Dabei vermittelt der Leitfaden einen Überblick zu den technischen, organisatorischen und verwaltungsrechtlichen Bestimmungen sowie zu den zeitlichen Meilensteinen der insgesamt 96 Artikel umfassenden EU-Direktive. Darüber hinaus erklärt das PEM-Team, wer im Sinne der Verordnung als Erzeuger, Einführer, Händler, Hersteller und Bevollmächtigter gilt und welche Verantwortungen künftig damit einhergehen sollen. Außerdem erläutert der Leitfaden, auf welchen Kriterien die von der EU getroffene Unterscheidung von Elektrofahrzeug-, Industrie-, Starter- und Gerätebatterien sowie Akkus für leichte Verkehrsmittel beruht und welche Vorgaben für welche Batterietypen zum Tragen kommen.

„Die meisten Vorschriften macht die EU-Direktive für Elektrofahrzeug-Akkus und für wiederaufladbare Industriebatterien“, sagt PEM-Leiter Professor Achim Kampker. Daher widmet sich der Leitfaden des RWTH-Lehrstuhls den regulatorischen Bereichen der CO2-Bilanz, der Materialverwertung, der Leistung und Haltbarkeit, der Kennzeichnungs- und Informationspflicht, der Umnutzung und des Repurposing sowie des Batteriepasses. Als digitaler Informationsspeicher ist der Batteriepass ab 18. Februar 2027 für Elektrofahrzeug-, Industrie- und Leichtverkehrsmittel-Batterien verpflichtend.

Im Bereich der Materialvorgaben informiert PEM mit einer kompakten Übersicht zu verbindlich geltenden Sammelquoten, zur vorgeschriebenen Recycling-Effizienz, zu stofflichen Verwertungszielen und zu demnächst erforderlichen Mindestanteilen recycelten Materials in der Neuproduktion. Vor dem Hintergrund von Umnutzungsszenarien beschreibt der PEM-Leitfaden zudem die Anforderungen, die die neue Verordnung an die Entfernbarkeit und Austauschbarkeit künftiger Batterien sowie an die Bewirtschaftung von Altbatterien stellt.

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