Die neue Batterieverordnung soll EU-weit für einen nachhaltigeren Umgang mit Batterien sorgen und nimmt dazu erstmals den gesamten Lebenszyklus von Batterien in den Fokus. Mehr Fairness, Einhaltung der Menschenrechte und besserer Schutz der Umwelt – Im Hinblick auf diese Ziele unterstützt der FBDi die Vorgabe, dass Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette berücksichtigt werden sollen, etwa bei der Beschaffung und Verarbeitung.
Nach dem Beschluss des Umweltrats soll im sogenannten Trilogverfahren zwischen den EU-Mitgliedsstaaten, dem EU-Parlament und der EU-Kommission eine schnelle Einigung erzielt werden. Danach wird die Batterieverordnung unmittelbar EU-weit in Kraft treten. Während ein europaweites Pfandsystem keine mehrheitliche Zustimmung fand, stehen unter anderem nachfolgende Punkte zur Verhandlung mit den EU-Staaten auf der Agenda:
höhere Anforderungen an Nachhaltigkeit, Leistungsfähigkeit und Labelling der Batterien
Regeln für eine CO2–Fußabdruck-Erklärung für Elektrofahrzeuge (Traktionsbatterien) und Industriebatterien und ein zugehöriges Label
Einführung von Leistungsklassen und Grenzwerte für Traktions- und Industriebatterien
Einführung einer neuen Kategorie „Batteries for Light Means of Transport (LMT)“ wie E-Bikes und E-Scooter
Mindestanforderungen an die Haltbarkeit und Leistung von Industriebatterien sowie Allzweck-Gerätebatterien
zwingender Einsatz einer bestimmten Mindestmenge von recyceltem an Blei, Kobalt, Lithium und Nickel in neuen Batterien
Entwurf von Batterien in Geräten wie Smartpones und LMTs, dass Nutzer und unabhängige Fachleute diese einfach und sicher selbst entnehmen können
Anstieg der Sammelquoten auf 70 Prozent (bis 2030) bei Gerätebatterien und auf 54 Prozent für LMT-Batterien (voraussichtlich bis 2030)
Einführung des Batteriepasses als ersten digitalen Produktpass auf europäischer Ebene, um wichtige Informationen entlang des Lebenszyklus von Traktions- und Industriebatterien zusammenzuführen und zur Verfügung zu stellen