Blackbox-Lösung Schutz für USB-Ports und Ethernet-Schnittstellen

Georg Schlegel GmbH & Co. KG

2BSecure wurde als kompakte Blackbox-Lösung entwickelt, die zwischen der Schnittstelle und dem Endgerät installiert wird.

Bild: Schlegel

Ungeschützte Schnittstellen in Maschinen, wie USB-Ports und Ethernet-Schnittstellen, können zum Einfallstor für Schadsoftware oder Datenmanipulationen werden. Um dies zu verhindern, wurde 2BSecure entwickelt. Mit dem System werden die Schnittstellen standardmäßig deaktiviert, der Zugang wird auf autorisierte Personen beschränkt. Eine manuelle Freischaltung per Schlüsselschalter oder RFID sorgt dafür, dass nur Berechtigte die Schnittstellen aktivieren können und damit eine Datenübertragung möglich ist. Die Beschränkung auf autorisierte Personen schützt aber nicht nur die Maschinensteuerung, sondern auch sensible Daten innerhalb des gesamten Netzwerks.

Kompakte Blackbox-Lösung

2BSecure wurde als kompakte Blackbox-Lösung entwickelt, die zwischen der Schnittstelle und dem Endgerät installiert wird. Die Blackbox wird in der Regel gut geschützt im Inneren der Maschine eingesetzt, spezielle technische Anforderungen an Schutzart und Temperaturen sind daher nicht notwendig. Der Anschluss erfolgt über eine Klemmleiste mit der für die gängigen Endsysteme typischen Nennspannung von 24 V. Die Schnittstellen bedienen die typischen Anforderungen für USB-A-, USB-C und Ethernet. Die Dimensionen der Blackbox sind mit 50 x 60 x 17 mm sehr kompakt.

2BSecure lässt sich ohne großen Aufwand in vorhandene Maschinen- und IT-Infrastrukturen einbinden. Die Steuerung der Blackbox erfolgt durch das Endgerät selbst, was eine nahtlose und benutzerfreundliche Implementierung garantiert. 2BSecure kann auch an unterschiedliche Anforderungen und Anwendungsbereiche angepasst werden, sei es in der Fertigungsindustrie, im Energiesektor oder in kritischen Infrastrukturen.

Hohe rechtliche Schutz-Anforderungen

Durch die Kontrolle offener Schnittstellen trägt 2BSecure dazu bei, die strengen Anforderungen der neuen EU-Maschinenverordnung 2027 sowie der NIS („Network and Information Security“) 2.0-Richtlinie der EU zu erfüllen. Diese verpflichten Unternehmen, die in der Produktion, im Energiebereich oder im Verkehrssektor tätig sind, nachzuweisen, dass ihre Maschinen und Netzwerke vor unbefugten Zugriffen geschützt sind.

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