Innovatives Kältemittel Umweltschonend kühlen

Gekühlt bis -70 °C: Das Kältemittel WT69 ist leicht zu komprimieren und verfügt über ein geringes Treibhauspotenzial.

Bild: iStock, juliaart
01.05.2020

Das Kältemittel WT69 von Weiss Umwelttechnik belegte den zweiten Platz des Deutschen Innovationspreises 2020. Es ist um ein Vielfaches umweltfreundlicher als seine Alternativen.

Neun Innovationen hatten es auf die Liste der Nominierten geschafft. Das Besondere an WT69: Es kühlt bis -70 °C herunter und erfüllt gleichzeitig Vorgaben der EU. Denn es setzt gegenüber Alternativen 90 Prozent weniger Treibhausgase frei.

„Den Sieg beim Deutschen Innovationspreis 2020 haben wir anderen Innovationen überlassen. Wir freuen uns aber, neben Weltmarktführern wie Dürr, Varta, BMW und Covestro/Bayer zu den Nominierten zu gehören“, sagte Janko Förster, Leiter des Produktmanagements bei Weiss.

Passende Gasmischung gefunden

Für seine Klimaschränke zur Umweltsimulation braucht Weiss sehr tiefe Temperaturen. Diese erreichten Anlagen bislang mithilfe des umweltschädlichen R-23 und energieaufwendig hergestellten Flüssigstickstoffs. Das Verwenden von R-23 hat die EU jedoch seit 2014 stark eingeschränkt.

Der Markt blieb alternativlos, und so stellte sich Weiss selbst der Herausforderung. Als die Maschinenbauingenieure dem Aufgeben nahe waren, fanden sie in der TU Dresden einen Kooperationspartner und eine passende Gasmischung. „Die Hälfte unseres Portfolios haben wir bereits auf das neue Mittel umgestellt“, berichtet Förster. Die offizielle Bezeichnung R-469A hat die Organisation ASHRAE vergangenes Jahr für das Kältemittel vergeben.

Ungiftig und nicht brennbar

WT69 lässt sich leicht komprimieren und hat einen sehr tiefen Siedepunkt. Das chemisch stabile, farb- sowie geruchlose Gasgemisch ist ungiftig und nicht brennbar, sodass es in die Sicherheitsgruppe A1 eingestuft wurde.

Aufgrund des geringen Treibhauspotenzials von 1357 erfüllt es die Anforderungen der EU-Verordnung 517 / 2014 an Kältemittel für Neuanlagen. Eine dedizierte Ausnahmegenehmigung wie für Gefahrenstoffe oft notwendig erübrigt sich. Detaillierte Leckageprüfungen benötigen Anlagen mit WT69 erst über 3,6 kg Füllmenge.

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