Desinfektionsmittel enthalten verschiedene Inhaltsstoffe, die nicht ohne Risiko sind. Sie können zum Beispiel leicht flüchtig, brennbar und wassergefährdend sein. Desinfektionsmittel gelten daher zumeist als Gefahrstoffe, sodass bei der Lagerung spezielle Vorschriften zu beachten sind – auch bei Kleinmengen.
Wesentlich ist hier die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ und insbesondere deren Anlage 3 sowie die darin referenzierte Norm nach DIN EN 14470-1. Für die Lagerung direkt am Arbeitsplatz oder innerhalb von Arbeitsräumen eignen sich Sicherheits- und Gefahrstoffschränke.
Auswahl des richtigen Gefahrstoffschranks
Um bei der Lagerung auf Nummer sicher zu gehen, sollten Anwender bei der Auswahl ihrer Sicherheits- und Gefahrstoffschränke auf eine Zertifizierung nach DIN EN 14470-1 achten. Hier bietet das Unternehmen Denios ein breites Sortiment an. Je nach Anwendungsszenario gibt es Varianten mit integriertem Brandschutz für 30 oder 90 Minuten zur regelkonformen Lagerung von entzündlichen Stoffen. Jeder Schrank verfügt dabei über eine praxiserprobte Standard-Ausstattung.
Optional erhältlich sind je nach Modell zusätzliche Fachböden, Auffangwannen, Auszugsböden, Belüftungsanlagen, vollautomatische Falttüren und Türfeststellanlagen mit Schließautomatik. Damit soll eine sichere und regelkonforme Lagerung von unterschiedlichsten Gefahrstoffen zu jeder Zeit gewährleistet sein, auch innerhalb von Arbeitsräumen.
Übersichtsseite zur Desinfektionsmittel-Lagerung
Damit Anwender sich einen genaueren Überblick über die praktische Umsetzung der Anforderungen für die Lagerung und das Handling von Desinfektionsmitteln und deren Grundstoffe verschaffen können, hat Denios auf seiner Website wichtige Anwendungshinweise zusammengestellt. Die Übersicht kann über den nachfolgenden Link aufgerufen werden.