Während in Europa die Richtlinie 1935/2004/EG und weitere spezifische Verordnungen wie die Kunststoffverordnung 10/2011/EG gelten, sind in den USA die Verordnungen der Food and Drug Administration FDA zu berücksichtigen. Beide sollen sichere Lebensmittel gewährleisten und Gesundheit sowie Umwelt schützen, sie sind aber in der praktischen Umsetzung nicht identisch. Das LE-Zeichen steht für Lebensmittelechtheit, die FDA
definiert auch Grenzwerte für extrahierte Substanzen, die eingehalten werden müssen, zum Beispiel bei Elastomeren für wässrige und fettige Lebensmittel (21 CFR 177.2600).
Die neue Serie Pure des Pumpenherstellers Lutz beinhaltet lebensmittelgeeignete Produkte, die sowohl der amerikanischen FDA-Verordnung als auch europäischen Richtlinien nach 1935/2004/EG entsprechen. Pumpen und Durchflusszähler in Pure-Ausführung sind ebenfalls in explosionsgeschützter Ausführung nach Atex-Richtlinie 94/9/EG erhältlich, da viele Lebensmittel, Kosmetika und Pharmaerzeugnisse alkoholische Anteile enthalten oder beim Reinigungsprozess entzündbare Reinigungs- und Desinfektionsmittel zum Einsatz kommen.
Neben den bewährten Lutz-Universalpumpwerken Niro 41 umfasst die neue Pure-Baureihe auch „Spezialisten“ wie die Fass- und Containerpumpe RE für eine optimierte Restentleerung, oder die Mischpumpe MP zum Mischen und Fördern von Emulsionen, Suspensionen und Dispersionen. Selbst zähfließende und scherempfindliche Substanzen können mit Dickstoffpumpen der Baureihe B70V Pure schonend und sauber gefördert werden. Durchflussmengenzähler in Pure-Ausführung mit Touchscreen-Display und Menüführung in Klartext ermöglichen eine präzise Erfassung und zuverlässige Kontrolle des Förderprozesses.