Die EU-Mitgliedstaaten haben am 16. Februar 2024 nach intensiven Verhandlungen, bei denen Deutschland wichtige Akzente setzen konnte, das Binnenmarktnotfallinstrument beschlossen („Internal Market Emergency and Resilience Act“).
Aus Erfahrungen lernen
Nach den Erfahrungen der Covid-19-Pandemie hatte die EU-Kommission im September 2022 einen ambitionierten Vorschlag für ein Notfallinstrument vorgelegt, um den EU-Binnenmarkt resilient gegen künftige Krisen und Lieferkettenschwierigkeiten aufzustellen.
Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Franziska Brantner:
In den jüngsten Krisen hat sich gezeigt, dass der Binnenmarkt gerade in Krisensituationen besonderen Herausforderungen ausgesetzt sein kann, sein Funktionieren aber gleichzeitig unabdingbar für die Bewältigung der Krise ist. Vor dem Hintergrund ist es gut, dass die Verhandlungen zu einem gemeinsamen Binnenmarktnotfallinstrument noch vor Ende der aktuellen Legislatur zum Abschluss gekommen sind.
Mit dem Instrument an der Hand haben die EU und ihre Mitglieder die Grundlage geschaffen, um für künftige, heute noch unbekannte und ungeahnte Notfälle und Krisen vorzusorgen und auf diese erforderlichenfalls koordiniert, schnell und adäquat reagieren zu können. Mit der Verordnung schaffen wir ein ausgewogenes Instrument, das effizient ist und gleichzeitig unnötige bürokratische Belastungen für Unternehmen und Verwaltung vermeidet.
Die Verordnung dient der Verbesserung der Resilienz und Krisenvorsorge in der EU sowie der Stärkung ihrer Handlungsfähigkeit in zukünftigen Krisen. Das Instrument verbessert zu diesen Zwecken zum einen die Transparenz und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, der EU-Kommission und den Unternehmen. Krisenprotokolle, Stresstests und Simulationen sollen die EU zu einem koordinierten Vorgehen in der künftigen Krise befähigen. Zum anderen sollen im Falle einer Krise bestimmte unkoordinierte nationale Maßnahmen, die den Binnenmarkt beeinträchtigen, künftig verboten sein.
Um Versorgungsengpässen zu begegnen, kann die EU-Kommission unter Einbindung der Mitgliedstaaten auch Informationen von Unternehmen anfragen, die zur Bewältigung der Krise erforderlich sind, und die Produktion von bestimmten krisenrelevanten und strategisch wichtigen Waren für die EU empfehlen. Das Binnenmarktnotfallinstrument beinhaltet ebenfalls Anpassungen der harmonisierten Verfahren der Normung, Konformitätsbewertung und Marktüberwachung für sogenannter krisenrelevante Güter, um diese im Krisenfall schneller in Verkehr bringen zu können. Schließlich kann die EU-Kommission auf Bitten der Mitgliedstaaten oder gemeinsam mit diesen für die Bewältigung der Krise benötigte Produkte und Dienstleistungen zentral beschaffen.
Nach dem heutigen Beschluss der EU-Mitgliedstaaten muss das Binnenmarktnotfallinstrument noch formal im Europäischen Parlament angenommen werden. Nach formellem Beschluss des Rats haben die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten sodann 18 Monate Zeit, um die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen vorzunehmen, das heißt unter anderem Verbindungsbüros und zentrale Anlaufstellen einzurichten und bestehende IT-Systeme auszubauen.