Das Marktstammdatenregister gibt erstmals einen Überblick über alle Energieerzeugungsanlagen in Deutschland. Ziel ist es, Informationen über die zunehmend dezentralen Erzeugungsanlagen zu bündeln, um Strom und Gas auch zukünftig effizient transportieren und verkaufen zu können. Das Register dient außerdem dem Bürokratieabbau, da Meldepflichten des Strom- und des Gasmarktes damit vereinfacht werden. Anlagenbetreiber sind verpflichtet, alle Erzeugungsanlagen inklusive Batteriespeicher bis zum 31. Januar 2021 zu melden. Über 1,1 Millionen Betreiber sind ihrer Pflicht bereits nachgekommen, nach aktuellem Stand werden jedoch laut Bundesnetzagentur schätzungsweise 300.000 Anlagen nicht fristgerecht eingetragen sein. Dabei geht es in erster Linie um Photovoltaik-Anlagen auf Hausdächern, aber auch um andere Energiestandorte. Ihnen droht die Aussetzung und Kürzung der Förderung für den eingespeisten Strom ab Februar kommenden Jahres.
So fließt die Förderung weiter
Die Registrierung erfolgt online über das Marktstammdatenregister-Webportal der Bundesnetzagentur und muss bis 31. Januar nächsten Jahres abgeschlossen sein, damit die Förderung weiter fließt. Anlagenbetreiber sollten sich jetzt also die Zeit nehmen, um ihre Anlagen anzumelden. Deutlich komplizierter wird es, wenn der Zahlungsstopp erst einmal erfolgt ist. Das Geld wird bei Nachmeldung zwar zum Teil rückwirkend ausgezahlt, der Aufwand dürfte aber ein Vielfaches höher sein als die fristgerechte Registrierung.