Juristischer Kampf gegen Formnext wird fortgesetzt Etappensieg für Euromold

Bild: Demat
22.06.2015

Was sich zur Euromold 2014 in Frankfurt/Main abgespielt hat, lieferte den Auftakt für einen Wirtschaftskrimi, dessen Ende noch nicht geschrieben ist. Nach Darstellung von Demat, der Messegesellschaft der Euromold, haben die Messe Frankfurt und zwei ihrer Tochtergesellschaften noch während der laufenden Messe die eigene Neugründung Formnext, die im direkten Wettbewerb zur etablierten Werkzeug- und Formenbaumesse steht, massiv beworben. Demnach habe die Messegesellschaft an allen Hallen-Ein- und Ausgängen der laufenden Euromold zahlreiche Plakate der Konkurrenzveranstaltung Formnext aufgestellt und über Nacht auf allen Ständen Flyer für die Aussteller verteilt. Zudem seien Euromold-Aussteller auf ihren Messeständen persönlich kontaktiert und für die eigene Konkurrenzmesse akquiriert worden, ebenso habe die gastgebende Messe sogar auf der Abschluss-Pressekonferenz der Euromold für die Konkurrenzmesse akquiriert.

Hintergrund der Aktion war der geplante Wechsel der Euromold von Frankfurt nach Düsseldorf in diesem Jahr. Offensichtlich hatte man in der Mainmetropole die Idee, den bisherigen Messeplatz und -termin mit einem Eigengewächs thematisch zu besetzen, um die Branche zur gewohnten Zeit an den gewohnten Ort zu locken.

Rechtlich angreifbar gemacht hatte sich die Messe Frankfurt allerdings mit einem Mailing, das an die Aussteller der Euromold geschickt worden war. Dabei seien rechtswidrig Adressdaten ihres Kunden Demat verwendet worden. Dieser hat daraufhin eine einstweilige Verfügung erwirkt, um eine Wiederholung zu verhindern. Der Widerspruch gegen diese Verfügung wurde nun vom Landgericht Frankfurt zurückgewiesen. Damit ist es der Messe Frankfurt und ihren Tochtergesellschaften weiterhin untersagt, Mailings an die Euromold-Aussteller zu versenden soweit dabei auf Daten zurückgegriffen wird, für die ausschließlich die Demat ein Nutzungsrecht hat.

Verbot der konkurrierenden Veranstaltung?

„Wir freuen uns sehr, dass das Gericht unserer Mandantin erneut Recht gibt“, sagt Christian Kusulis, Anwalt der Kanzlei Graf von Westphalen, die den Veranstalter der Euromold vertritt. „Das Urteil des Landgerichts Frankfurt ist darüber hinaus für die gesamte Messe-Branche von großer Bedeutung. Messeveranstalter müssen sicher sein, dass die der Messe zur Verfügung gestellten Daten sicher sind und nicht zu eigenen Zwecken genutzt werden“, so der Anwalt weiter.

Die Demat geht nun weiter gegen den früheren Geschäftspartner vor, mit dem man 21 Jahre lang zusammengearbeitet hatte. Zum einen wird bereits Schadensersatz eingefordert. Zum anderen prüfen die Demat-Anwälte, ob ein Verbot der Formnext möglich ist. Sie sehen das im Kommunalrecht verankerte Subsidiaritätsprinzip verletzt, da die Messe Frankfurt ein kommunales Unternehmen sei. Dieses dürfe nur wirtschaftlich tätig werden, soweit der öffentliche Zweck dies rechtfertigt und zudem kein privates Unternehmen zur Verfügung steht, das den Zweck erfüllen könnte.

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