Moderner Straßenverkehr Kabinett beschließt weiteren Schritt zum autonomen Fahren

Vollautmatisiert im Straßenverkehr: Für diesen Fall wurde einen neue Verordnung beschlossen.

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23.02.2022

Das Bundeskabinett hat am 23. Februar einen weiteren Schritt hin zum autonomen Fahren beschlossen. Wie das Verkehrsministerium in Berlin mitteilte, ist ein Kern der Rechtsverordnung eine Regelung, wie genau das Verfahren über die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion zum Straßenverkehr durch das Kraftfahrt-Bundesamt aussieht. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.

Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) erklärte, das autonome Fahren werde die Mobilität nachhaltig verändern und biete enormes Potential, beispielsweise bei der Personenbeförderung oder in der Logistik auf der sogenannten letzten Meile.

„Dass autonome Fahrzeuge bei uns künftig im normalen Straßenverkehr teilnehmen können, ist weltweit einmalig und war ein enormer Kraftakt. Aber gerade mit diesen detaillierten Erfahrungen bei der Entwicklung des Rechtsrahmens und dessen Umsetzung können wir einen wesentlichen Beitrag für die weitere Arbeit auf internationaler Ebene leisten.“

Regel zum vollautomatisierten Fahren

In der Verordnung heißt es, die Entwicklungsdynamik beim automatisierten, autonomen und vernetzten Fahren sei ungebrochen hoch. Um die Potenziale dieser Technologien heben zu können, bedürfe es der Umsetzung weiterer Schritte zur Einführung entsprechender Systeme in den Regelbetrieb. Es gehe darum, über die im Straßenverkehr bereits mögliche Erprobung hinauszugehen und deren Regelbetrieb einzuleiten. Zunächst sollten autonome Fahrzeuge dafür in festgelegten Betriebsbereichen eingesetzt werden können.

Bei der Fahrzeugautomatisierung gibt es fünf Stufen. Bei der nun vom Kabinett beschlossenen Verordnung geht es um Stufe vier, das vollautomatisierte Fahren. Dabei kann der Computer bei bestimmten Anwendungen vollständig die Kontrolle über das Auto übernehmen, ohne von einem menschlichen Fahrer überwacht zu werden.

Muss der Automationsmodus verlassen werden, fordert das System den Fahrer oder eine externe technische Aufsicht zur Übernahme auf. Bleibt eine Reaktion aus, kann das System das Fahrzeug selbstständig etwa am Straßenrand zum Stehen bringen. Beim autonomen Fahren der Stufe Fünf würde sich das Fahrzeug fahrerlos bewegen, eine Überwachung wäre nicht mehr nötig.

Kommentar zur Entscheidung

Die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie, Hildegard Müller, erklärte: „Dass das Bundeskabinett heute endlich die fehlende Verordnung zum Gesetz zum autonomen Fahren verabschiedet hat, ist ein wichtiger Schritt. Nun muss der Bundesrat diese Verordnung ebenfalls baldmöglichst beschließen, denn die Automobilindustrie möchte noch in diesem Jahr Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen auf die Straße bringen und damit die Technologie auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher erlebbar machen.“

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