In Deutschland wird sich der Wasserstoffverbrauch bis zum Jahr 2030 mindestens verdoppeln. Das geht aus der Nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung hervor. Um dieses Ziel zu erreichen, ist der zügige Ausbau der gesamten Wasserstoffinfrastruktur und vor allem der Neubau von stationären Anlagen zur H2-Erzeugung im industriellen Maßstab erforderlich.
Erfahrung im Genehmigungsverfahren fehlt
„Bisher sind nur wenige Anlagen dieser Art in Betrieb, weshalb auch Erfahrungswerte für Genehmigungsverfahren fehlen“, sagt Dr. Thomas Gallinger, Leiter Wasserstoffprojekte bei TÜV Süd Industrie Service. Um den zuständigen Behörden bei Genehmigung und Überwachung eine Hilfestellung in Bezug auf CE-Konformitätserklärungen zu geben, hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg die TÜV-Süd-Experten mit der Erstellung eines entsprechenden Leitfadens beauftragt.
Der Leitfaden enthält eine kompakte Darstellung der verschiedenen Technologien stationärer Wasserstoffanlagen, der relevanten Richtlinien, Verordnungen und Normen sowie des europäischen CE-Konformitätsbewertungsverfahrens und der damit verbundenen Zuständigkeiten.
„Mit der Konformitätserklärung und dem CE-Kennzeichen übernimmt ein Hersteller die Verantwortung dafür, dass sein Produkt mit den relevanten Vorgaben der Europäischen Union übereinstimmt“, erklärt Dr. Gallinger. In bestimmten Anwendungsbereichen einzelner Richtlinien wie der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (mit Ausnahme von Modul A) muss zudem eine notifizierte Stelle in das Konformitätsverfahren des Herstellers eingebunden werden.
TÜV Süd verfügt über weitreichende Erfahrungen und Kompetenzen auf dem Gebiet der Wasserstofftechnologien und begleitet die gesamte H2-Wertschöpfungskette von der Herstellung, über die Speicherung und den Transport bis zur Anwendung in den verschiedensten Bereichen.
Der „Konformitätsleitfaden für stationäre Anlagen der Wasserstofftechnologie“ bietet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zum Download an.