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Mitwirkungspflichten durchsetzen Eine Millionen Euro Zwangsgeldandrohung gegenüber DB Energie

Die Bundesnetzagentur hat DB Energie ‎aufgefordert, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften über den Zugang zum Stromnetz zu unterlassen.

Bild: Erich Westendarp
05.08.2019

Die Bundesnetzagentur hat DB Energie ‎aufgefordert, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften über den Zugang zum Stromnetz zu unterlassen. Zugleich wurde dem DB-Tochterunternehmen ein Zwangsgeld in Höhe von einer Million Euro angedroht, falls es ausstehenden Abrechnungen nicht in der vorgegebenen Frist erstellt.

„Bahn-Wettbewerber sind auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen“, sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. „Mit der heutigen Entscheidung sorgt die Bundesnetzagentur für funktionierenden Wettbewerb von Bahnstromanbietern“. Sie fordern von DB Energie Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften über den Zugang zum Stromnetz zu unterlassen.

Beeinträchtigungen

In der Entscheidung stellt die Bundesnetzagentur fest, dass DB Energie durch Verzögerungen in erheblichem Maß gegen ihre gesetzlichen Pflichten zur Gewährung eines effizienten Netzzugangs verstößt. Indem das Unternehmen das bestehende Abwicklungsmodell nicht einhält, wird den Wettbewerbern eine Prognose über ihre Vorleistungskosten unzumutbar erschwert. Damit werden sie im Wettbewerb beeinträchtigt und eine verlässliche Kalkulation von Angeboten für ihre Kunden unzumutbar erschwert.

Verzögerungen bei Abrechnungen für Netzentgelte

Seit Anfang 2017 hatten sich mehrere Bahnstromlieferanten und Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Beschwerden an die Bundesnetzagentur gewandt. Sie bemängelten unter anderem, dass die DB Energie Abrechnungen für Netzentgelte sowie für Ausgleichsenergie häufig erst nach monatelanger Verzögerung erstellt. Zudem kritisierten sie, dass die Rechnungen vielfach erhebliche inhaltliche Fehler aufwiesen. Die Bundesnetzagentur hatte daraufhin im November 2017 ein Aufsichtsverfahren gegen die DB Energie eröffnet. Aus Sicht der Bundesnetzagentur besteht in der Kommunikation zwischen DB Energie und ihren Kunden Verbesserungsbedarf. Die Entscheidung stellt klar, dass die DB Energie ihre bestehenden vertraglichen Möglichkeiten besser ausschöpfen muss, um Mitwirkungspflichten durchzusetzen.

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