Zwei Digitalabkommen abgeschlossen Neue Regeln im digitalen Handel

Mit dem geeinten plurilateralen Verhandlungstext zu E-Commerce wurden erstmals globale Regeln für den digitalen Handel aus verhandelt.

Bild: iStock, Alexander Sikov
13.08.2024

Ziel ist es, den digitalen Handel zu verbessern und zu erleichtern: Nicht nur haben sich Ende Juli mehr als 80 Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation auf ein multilaterales E-Commerce-Abkommen geeinigt, auch das Digitalabkommen der EU mit Singapur ergänzt das 2019 in Kraft tretende Freihandelsabkommen um wichtige Regeln für den elektronischen Handel.

Die über 80 Mitgliedstaten der Welthandelsorganisation (WTO) haben sich Ende Juli auf einen finalen Verhandlungstext über das multilaterale Abkommen zu E-Commerce (JSI E-Commerce) geeinigt. Darüber hinaus konnten auch die Verhandlungen zum Abkommen über den digitalen Handel zwischen der EU und Singapur abgeschlossen werden. Bei einem Anteil des Digitalhandels von circa 25 Prozent am gesamten Welthandel stellen beide Abkommen wichtige Erfolge dar.

Staatssekretär Udo Philipp: „In einem so wichtigen Zukunftsbereich wie dem digitalen Handel sind moderne und international geltende Regeln für den Wettbewerb wie auch die Verbraucher von großer Bedeutung. Der Verhandlungsabschluss der plurilateralen E-Commerce-Verhandlungen ist daher ein großer Erfolg – jetzt gilt es, die Regeln baldmöglichst in Kraft zu setzen. Ebenso ist das Abkommen über den digitalen Handel zwischen der EU und Singapur ein wichtiger Erfolg für neue Standards und Rechtssicherheit und vertieft gleichzeitig die Handelsbeziehungen mit dem wirtschaftlich dynamischen und geopolitisch wichtigen Singapur.“

Grenzüberschreitenden elektronischen Handel erleichtern

Mit dem geeinten plurilateralen Verhandlungstext zu E-Commerce wurden erstmals globale Regeln für den digitalen Handel aus verhandelt. Sie dienen dazu, den grenzüberschreitenden elektronischen Handel zu erleichtern, Handelshemmnisse für digital erbrachte Dienstleistungen und digitale Transaktionen abzubauen und auch Schwellen- und Entwicklungsländer stärker in den digitalen Handel zu integrieren. Im Abkommen ist zudem ein Verbot der Erhebung von Zöllen auf elektronische Übertragungen und eine umfassende Ausnahme für Datenschutz verankert. Die Mitgliedstaaten der JSI E-Commerce stehen für einen Anteil von über 90 Prozent des weltweiten Handels. Der Abkommenstext muss nun in das WTO-Regelwerk aufgenommen werden – wie bei anderen multilateralen Abkommen ist dafür ein Konsens aller WTO-Mitgliedsstaaten erforderlich.

Das Digitalabkommen der EU mit Singapur ergänzt das im Jahr 2019 in Kraft getretene Freihandelsabkommen um wichtige Regeln im elektronischen Handel, der bereits mehr als 50 Prozent des Dienstleistungshandels zwischen der EU und Singapur ausmacht. Als erstes alleinstehendes Digitalabkommen der EU setzt es neue Standards und erleichtert grenzüberschreitende Datenflüsse. Dabei werden europäische Verbraucherschutzstandards gewährleistet. Beide Vertragspartner müssen nun die Ratifizierung des Vertrages durch interne Verfahren umsetzen.

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