Besser man wählt sich in den Hotspot mit einer VPN-Verbindung ein, schreibt das Computermagazin c’t in seiner aktuellen Ausgabe 22/16. „Damit man unbehelligt über einen Hotspot surfen kann, muss man die Verschlüsselung in den allermeisten Fällen selbst in die Hand nehmen“, sagt c’t Redakteur Urs Mansmann. „Eine VPN-App warnt sogar vor einschlägigen Gefahren in Hotspots.“ Man müsse sich allerdings keine Sorgen machen, wenn man beispielsweise seine Online-Banking-Geschäfte beim Surfen über den Hotspot im Café erledigen wolle, betont der Experte. „Da sorgen die Betreiber der Webseiten immer dafür, dass der Datenverkehr verschlüsselt ist.“
Will man selbst einen Hotspot anbieten, dann muss man sich als Betreiber der rechtlichen Konsequenzen bewusst sein. „Wenn jemand über einen Hotspot zum Beispiel urheberrechtsgeschütztes Material hochlädt, führt die Spur erst einmal zum Hotspot-Betreiber, und der haftet zunächst einmal“, so Mansmann. Es gibt jedoch genügend Angebote von kommerziellen Hotspot-Diensten, die Gewerbetreibenden bei der Einrichtung behilflich sind und auch die Haftung übernehmen.
Diesen Service bieten auch diverse Freifunkinitiativen in ganz Deutschland. „Das sind Vereine, die der Öffentlichkeit kostenlose WLAN-Zugänge zur Verfügung stellen“, erklärt Mansmann. Der Vorteil: Man kann darüber sehr unkompliziert und kostenlos an vielen Orten ins Internet gehen. Und auch als Anbieter solcher Freifunk-Hotspots wird man von der Initiative technisch unterstützt und bekommt juristische Rückendeckung.