Das „Aktionsprogramm zur Stärkung der Windenergie an Land“ hat das Bundeswirtschaftsministerium im Oktober 2019 vorgelegt. Es benennt 18 konkrete Maßnahmen und die jeweilige Zuständigkeit bei Bund und Ländern. Die Maßnahmen sollen die Akzeptanz für den Windausbau stärken und Genehmigungsverfahren beschleunigen. Sie sind wichtige Schritte, um das Ziel von 65 Prozent Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch zu erreichen.
Sechs Maßnahmen sind vollständig umgesetzt:
Die Abstandsregelungen für Windenergieanlagen sind mit der Länderöffnungsklausel im Gebäudeenergiegesetz veröffentlicht.
Die Verwaltungsvorschrift für Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung ist zum 1. Mai 2020 in Kraft getreten.
Eine Bund-Länder-Vereinbarung zum Abbau von Genehmigungshemmnissen wurde am 17. Juni 2020 getroffen.
Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wurden beschleunigt.
Das Konzept des Artenschutzportals wurde im Kabinett beschlossen, das Portal wird schrittweise ab 2021 eingeführt.
Das Bundesnaturschutzgesetz wurde weiterentwickelt, um im Bereich Offshore-Windenergie Ausnahmen von Ausgleichspflichten zu regeln.
Bei drei Maßnahmen ist die Umsetzung weit vorangeschritten:
Im Investitionsbeschleunigungsgesetz werden die gerichtlichen Instanzen bei Klagen gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen verkürzt.
Das Investitionsbeschleunigungsgesetz soll auch die aufschiebende Wirkung von Klagen und Widersprüchen gegen Genehmigungen von Windenergieanlagen einschränken.
Die Digitalisierungsstrategie wird konsequent umgesetzt und fortentwickelt, sowohl im Rechtsrahmen als auch bei technischen Standards.
Drei Maßnahmen werden mit der EEG-Novelle umgesetzt:
Kommunen und Bürger sollen stärker finanziell beteiligt werden.
Der Zubau von Erneuerbaren-Anlagen soll regional gesteuert werden, um Netzengpässe zu vermeiden.
Durch die aufeinander abgestimmte Novelle des EEG und des Bundesbedarfsplangesetzes sollen Netzausbau und der Erneuerbaren-Ausbau synchronisiert werden.