Steuer auf Brennelemente ist verfassungswidrig Atomsteuer Nein Danke!

Die Steuer auf Brennelemente ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, das Atommoratorium hingegen schon.

07.06.2017

Die Steuer auf Kernbrennstoffelemente brachte dem Fiskus seit 2010 Milliarden ein, doch nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Bundesregierung keine Befugnis hatte, dieses Gesetz zu erlassen. AKW-Betreiber könnten vom Staat Milliarden zurück bekommen.

Auf alle Brennelemente, die seit 2011 neu eingesetzt wurden, mussten 145 Euro Steuer pro Gramm gezahlt werden. So kamen bei den Atomkonzernen Eon, RWE und EnBW gemeinsam fast sechs Milliarden Euro zusammen, die sie nun zurück fordern können.

Nicht mit den Grundgesetz vereinbar

„Außerhalb der durch das Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung haben Bund und Länder kein Steuererfindungsrecht. Da sich die Kernbrennstoffsteuer nicht dem Typus der Verbrauchsteuer im Sinne des Art. 106 GG zuordnen lässt, fehlte dem Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG). Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und das Kernbrennstoffsteuergesetz rückwirkend für nichtig erklärt,“ heißt es in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht am 7. Juni 2017.

Klage auf höchster Instanz

Die Energieversorger haben gemeinsam gegen die Steuer geklagt und darin einen Verstoß gegen das Grundgesetz und sogar gegen das Europarecht gesehen. Das wies der europäische Gerichtshof allerdings im Jahr 2015 bereits zurück. Zunächst klagten die Unternehmen vor dem Finanzgericht Hamburg, das die Frage 2013 an das Bundesverfassungsgericht weiter trug. Der Bund hat in diesem Fall keine Gesetzgebungskompetenz, heißt es in der Begründung. Denn diese Steuer entspricht nicht der „Verbrauchsteuer im Sinn der Abgabenordnung“, wie es die Auffassung des Gesetzgebers war. Zu dieser Art der Steuer wäre ein Beschluss durch den Bund zulässig gewesen. Vielmehr sei die Verbrauchsteuer auf eine Abwälzung auf den Endverbraucher angelegt, mit der Folge, dass die Unternehmer als Steuerschuldner von der Steuerlast wirtschaftlich ent- und die privaten Verbraucher als Steuerträger wirtschaftlich belastet würden. Verbrauchsteuern sollten die in der Einkommens- und Vermögensverwendung zu Tage tretende steuerliche Leistungsfähigkeit des Endverbrauchers abschöpfen.

Atomausstieg ist mit dem Grundgesetz vereinbar

Die Klage gegen das nach dem Super-Gau im japanischen Fukushima beschlossene Atommoratorium hingegen haben die Konzerne Eon, RWE und Vattenfall verloren. Das „Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes vom 31. Juli 2011“ sei für die Atomindustrie weitgehend zumutbar, urteilte das Bundesverfassungsgericht Ende 2016. Diesen Unternehmen steht allerdings eine Entschädigung zu, die sie von den Ländern Niedersachsen und Bayern, sowie dem Bund fordern. Bis Ende Juni 2018 ist der Gesetzgeber dazu verpflichtet eine entsprechende Regelung zu schaffen.

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