Stromversorgung Ausbau des Übertragungsnetzes

Gleichstromleitung: Übertragungsnetzbetreiber vereinbaren neue Grundsätze zur Verantwortung für Gleichstromverbindungen.

Bild: Amprion
28.01.2016

Gesetzliche Regelungen für den Netzausbau brachten die vier Übertragungsnetzbetreiber zusammen, Verantwortlichkeiten für Netzabschnitte neu zu regeln.

Die vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben sich über neue Grundsätze zur Verantwortung für den Bau und Betrieb der Gleichstromleitungen (HGÜ) verständigt. Dies geschehe vor dem Hintergrund der im Januar in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen für den Netzausbau. Gemeinsames Ziel der Unternehmen ist es, den für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende dringend nötigen Ausbau des Übertragungsnetzes möglichst zügig und bürgerfreundlich voranzubringen.

Die Vereinbarung sieht im Grundsatz folgende Zuständigkeiten vor: Im Zuge der Verschiebung des Endpunktes der Gleichstromleitung „Süd-Ost-Passage“ von Gundremmingen nach Isar in die Regelzone von TenneT übernimmt TenneT die Vorhabenträgerschaft für den bayerischen Abschnitt. 50Hertz wird weiterhin den nördlichen Teil der „Süd-Ost-Passage“ von der bayerischen Landesgrenze bis nach Wolmirstedt bei Magdeburg verantworten. Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion, der bereits den südlichen Teil des Korridors A (Ultranet) mit TransnetBW umsetzt, wird die komplette Strecke des Korridors A Nord umsetzen.

Aus Sicht der Unternehmen gilt es, die Projekte ohne Verzug umzusetzen. Denn um die Stabilität der Stromversorgung zu gewährleisten, müssen die Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland immer häufiger in Markt und Netz eingreifen: Die Kosten für diese netzstabilisierenden Maßnahmen lagen deutschlandweit im vergangenen Jahr bereits bei einer Milliarde Euro. Die Ursache ist den Übertragungsnetzbetreibern zufolge vor allem der fehlende Netzausbau von Nord- nach Süddeutschland, der zu Transportengpässen im Übertragungsnetz führt.

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