Die Bundesnetzagentur hat bekannt gegeben, dass der Netzreservebedarf für den Winter 2016/2017 5400 Megawatt (MW) beträgt. Im Jahr 2018/2019 sollen es 1900 MW sein. Der Reserveleistungsbedarf im kommenden Winter könne bereits durch den aktuellen Bestand an vertraglich gesicherten Reservekraftwerken gedeckt werden. Hierzu zählen Reservekraftwerke aus Deutschland und Kraftwerke aus dem Ausland, die bereits bei den Übertragungsnetzbetreibern als Reservekraftwerke unter Vertrag stehen. Die Beschaffung zusätzlicher Reservekraftwerksleistung im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens sei somit nicht erforderlich.
Die Vorhaltung dieser Kraftwerksleistung dient dazu, Überlastungen im Übertragungsnetz zu verhindern, die aufgrund des noch unzureichenden Netzausbaus bestehen. In den Stunden, in denen mehr Strom gehandelt wird, als das Netz transportieren kann, muss dieses stabilisiert werden. Dies geschieht durch das Einsenken von Erzeugungsleistung vor und das gleichzeitige Hochfahren von Erzeugungsleistung hinter dem Engpass. Dieser sogenannte Redispatch wird zu einem wesentlichen Teil mittels am Markt agierender Kraftwerke durchgeführt. In kritischen Netzsituation reichen diese Kraftwerke jedoch nicht in jedem Fall zur Netzentlastung aus. In diesen Fällen müssen zusätzlich Reservekraftwerke aus dem In- und Ausland als Hochfahrleistung eingesetzt werden.
Sicherer Netzbetrieb durch Engpassmanagementverfahren
Für das Jahr 2018/2019 geht die Bundesnetzagentur davon aus, dass ein Engpassmanagementverfahren zwischen dem deutschen und dem österreichischen Übertragungsnetz etabliert sein wird. Mit der Einführung eines Engpassmanagementverfahrens wird bewirkt, dass die in wenigen Stunden eines Jahres auftretenden handelsseitigen Exportspitzen zwischen Österreich und Deutschland, die aktuell die gefährlichen Netzengpässe in Deutschland verursachen, künftig verhindert werden. Dies ist an anderen Grenzen mit unseren Nachbarstaaten ein übliches und wichtiges Verfahren. Für einen reibungslosen und optimierten Stromhandel zwischen gekoppelten Märkten ist die Umstellung auf ein regionales, lastflussbasiertes Verfahren zur Berechnung der Handelsflüsse notwendig, in der die Engpässe an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten gleichberechtigt behandelt und bewirtschaftet werden. Andernfalls kommt es zu Schieflagen, die auch den sicheren Netzbetrieb gefährden. Je geringer der Aufwand der Übertragungsnetzbetreiber für die Gewährleistung des sicheren Netzbetriebs ist, desto kleiner ist auch das Risiko, dass beim operativen Betrieb des Netzes Fehler auftreten.
Der festgestellte Netzreservebedarf von 1900 MW kann durch Kraftwerke in Deutschland gedeckt werden. Sollte sich zeigen, dass die Einführung eines Engpassmanagementverfahrens zwischen Deutschland und Österreich sich nicht rechtzeitig realisieren lässt, müssten zusätzliche Resevekraftwerke unter Vertrag genommen werden. Hierfür seien ausreichend Kraftwerke im In- und Ausland vorhanden, die für diesen Zweck verpflichtet werden könnten.