Die Ausschreibung für Windenergie an Land zum Gebotstermin 1. September 2021 ist das erste Mal seit der Dezemberrunde 2020 wieder überzeichnet. Bei einer ausgeschriebenen Menge von 1.492 Megawatt wurden 210 Gebote mit einem Volumen von 1.824 Megawatt eingereicht. Eine Reduzierung des Ausschreibungsvolumens war in dieser Runde anders als in der Runde zuvor durch die Bundesnetzagentur vorab nicht vorgenommen worden, da eine Unterzeichnung anhand der vorliegenden Informationen nicht drohte.
166 Gebote mit einem Umfang von 1.494 Megawatt konnten bezuschlagt werden. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 5,20 ct/kWh bis 5,92 ct/kWh . Der mengengewichtete, durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 5,79 ct/kWh. Der Wert liegt merklich unter dem Höchstwert von 6,00 ct/kWh in dieser Runde.
Regional betrachtet entfiel das größte Zuschlags-Volumen auf Gebote für Standorte in Schleswig-Holstein (401 Megawatt, 43 Zuschläge), Nordrhein-Westfalen (315 Megawatt, 51 Zuschläge) und Niedersachsen (265 Megawatt, 19 Zuschläge).
Die Bundesnetzagentur musste sechs Gebote wegen Formfehlern vom Verfahren ausschließen.
Ausschreibung für Biomasse
Zum Gebotstermin 1. September 2021 wurden 275 Megawatt ausgeschrieben. Es wurden 100 Gebote mit einem Volumen von 86,5 Megawatt eingereicht. Diese Runde war damit erneut deutlich unterzeichnet.
Aufgrund der Unterzeichnung fand erneut die durch das EEG 2021 eingeführte Mengensteuerung für Biomasseanlagen Anwendung. Dafür wurden zunächst die Gebote von Neu- und Bestandsanlagen separiert (7 Gebote für Neuanlagen mit 20,5 Megawatt und 93 Gebote für Bestandsanlagen mit 66 Megawatt) und auf ihre Zulässigkeit geprüft. Sechs Gebote mussten aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden. Anschließend wurde das Zuschlagsvolumen jeweils auf 80 Prozent des Volumens der zugelassenen Gebote für Neu- und Bestandsanlagen gekürzt.
Insgesamt waren noch 73 Gebote mit einem Volumen von 70 Megawatt erfolgreich. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen zwischen 12,00 ct/kWh und 18,73 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 17,48 ct/kWh und ist gegenüber den Vorrunden deutlich gestiegen.
Weitere Verfahrensschritte
Weitere Informationen zu den Verfahren finden sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bnetza.de/windausschreibungen21-3 und www.bnetza.de/bioausschreibungen21-2.
Die Veröffentlichungen der aktualisierten Gebotsrundenstatistiken werden in Kürze erfolgen.
Die nächsten Ausschreibungsrunden der bezuschlagten Technologien finden statt: für Windenergie an Land am 1. Februar 2022 und für Biomasse am 1. April 2022.