Bioenergie Check für sichere Biogasanlagen

Mangelhaft: Etwa jede zweite Biogasanlage weist laut Umweltministerium Baden-Württemberg bauliche und genehmigungsrechtliche Mängel auf.

10.08.2015

Jede zweite Biogasanlage ist mangelhaft, schätzen Experten der Dekra.

Rund die Hälfte der Biogasanlagen ist mangelhaft und weist unsichtbare Gasverluste auf, schätzen Dekra-Experten. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat dies der Dekra zufolge dieser Tage nach umfangreichen Prüfungen ebenfalls festgestellt: Etwa jede zweite Anlage weist demnach bauliche und genehmigungsrechtliche Mängel auf. Daher empfiehlt die Dekra Betreibern von Biogasanlagen dringend, ein sogenanntes Compliance Audit durchzuführen, um den sicheren und rechtssicheren Betrieb zu gewährleisten.

In der Biogasbranche gab es in jüngster Zeit zahlreiche sicherheitsrelevante, gesetzliche Veränderungen. Ziel ist es, durch technische und organisatorische Neuerungen das Sicherheitsniveau weiter zu erhöhen. In der Praxis führt die Vielzahl von Vorschriften jedoch schnell zu einer Überforderung der Betreiber.

Im Rahmen eines Compliance Audit werden alle Forderungen aus Gesetzen und Verordnungen sowie Auflagen aus Genehmigungsbescheiden zusammengestellt und eine Checkliste mit einem Soll-Ist-Vergleich erstellt. Die Dekra betrachtet die Bereiche Umweltschutz mit Abfallrecht, Immissionsschutz und Gewässerschutz, bei großen Anlagen auch die Störfallverordnung, die Arbeitssicherheit mit den Bereichen Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsstättenverordnung. Auch Anlagensicherheit und Brandschutz kommen auf den Prüfstand. Am Ende entsteht ein Begehungsbericht mit Hinweisen zur Beseitigung der Mängel.

Die Dekra ist eine bundesweit anerkannte Sachverständigenorganisation und zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) und erbringt für Biogasanlagen-Betreiber sämtliche Prüf- und Gutachtenleistungen in jeder Projektphase: von Planung und Bau über Inbetriebnahme bis zu Regelbetrieb und Revitalisierung.

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