Mit der für August 2014 geplanten Einführung des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stehen Betreibern von Windenergieanlagen drastische Kürzungen ins Haus. So soll das neue Gesetz die Vergütungssätze deutlich reduzieren. Außerdem soll die Förderung für Windkraftanlagen an Land massiv gekürzt werden, denn die Bundesregierung will mit dem Gesetz den jährlichen Zubau der Onshore-Windkraft auf 2500 MW begrenzen und die Fördersätze anpassen.
Neben der Einführung des Ausbaukorridors wird die Förderung auch durch die Streichung des Repowering-Bonus reduziert. Dieser Bonus in Höhe von 0,5 Cent pro Kilowattstunde wurde für Strom aus Windenergieanlagen gezahlt, die in ihrem oder einem angrenzenden Landkreis eine oder mehrere ältere Bestandsanlagen ersetzen.
Darüber hinaus will die Bundesregierung die bestehende Förderung insbesondere an windstarken Standorten kürzen. Im Ergebnis soll die Vergütung im Jahr 2015 an ertragreichen Standorten um 10 bis 20 Prozent unter dem Niveau von 2013 liegen.
Weiterbetrieb statt Repowering
Mit der Gewissheit, dass die Förderung sowohl für neue Projekte als auch für das Repowering bestehender Windparks massiv reduziert wird, muss sich der Servicemarkt daher noch intensiver mit dem Weiterbetrieb alter Windkraftanlagen auseinandersetzen. Serviceanbieter müssen Konzepte entwickeln, um den Betrieb der Windkraftanlagen auch über die technisch und wirtschaftlich kalkulierte Lebensdauer von 20 Jahren hinaus ermöglichen zu können. Denn schließlich haben Windenergieanlagen mit herkömmlichen Erzeugungsanlagen gemeinsam, dass sie äußerst günstig Strom produzieren können, wenn sie erst einmal finanziert sind – sofern man sie mit einem überschaubaren finanziellen Einsatz betriebsbereit und betriebssicher erhalten kann.
Bei näherem Hinsehen gibt es bei der Konzeptentwicklung jedoch einige Tücken: So fehlen der Windbranche Richtlinien, die klären, welches Know-how und welche Zugangsrechte der Hersteller dem Käufer einer Windenergieanlage mit dem Produkt aushändigen muss. Darüber hinaus wird der Käufer regelrecht aus seiner eigenen Anlage ausgesperrt, wenn es um betriebs- und servicerelevante Software und Einstellungsparameter geht.
Mit der neuen Technischen Richtlinie zum Weiterbetrieb von Windenergieanlagen (TR8), die derzeit von der Fördergemeinschaft Windenergie entwickelt wird, könnte sich das bald ändern. Die Richtlinie schreibt vor, dass Betreiber nach 20 Jahren unter anderem einen erneuten Standsicherheitsnachweis ihrer Anlage vorweisen müssen. Für diesen Nachweis benötigen sie Eingabedaten, die sie häufig nur vom Hersteller bekommen können. Der Druck auf die Hersteller, diese Daten zur Verfügung zu stellen, wird also wachsen.
Volle Leistung an jedem Standort
Wenn die Einspeisevergütungen sinken werden, gewinnt die Ertragsoptimierung an Bedeutung. Jede Kilowattstunde zählt, egal, ob Bestandsanlage oder Neuinstallation. Das Unternehmen Seebawind Service bietet daher seit 2013 Systemchecks zur Ertragsoptimierung an. Neben der Ermittlung von Optimierungspotenzialen gehören dazu projektspezifische Maßnahmen zur Ertragssteigerung. Die Ingenieure beseitigen Fehler und Ungenauigkeiten, justieren beispielsweise die Ausrichtung des Maschinenhauses im Wind oder nutzen den Teillastbereich an windschwachen Standorten besser aus.
Besonderes Augenmerk liegt auf der Windnachführung. Allein mit der Optimierung der Windnachführung lassen sich im Jahr bis zu fünf Prozent Mehrertrag erzielen. Auch eine Standortanpassung kann sinnvoll sein. Viele Hersteller setzen bei ihren Windkraftanlagen Standard-Parametersätze ein, die nur an durchschnittlichen Standorten zufriedenstellend funktionieren. Weil sich die Windrichtung aber beispielsweise im Mittelgebirge viel schneller ändert als an der Ostsee, passt Seebawind im Rahmen seiner Ertragsoptimierung die Parameter an die standortspezifischen Gegebenheiten an.
Bessere Prognosen
Während die Betreiber von Windkraftanlagen bisher zwischen dem EEG-Vergütungsmodell und der Direktvermarktung wählen konnten, soll die Direktvermarktung mit dem EEG 2.0 zunehmend verpflichtend werden. Nach dem Ablauf der EEG-Vergütungen werden Anlagenbetreiber ihren Strom also an der Börse verkaufen müssen. Die höchsten Gewinne erzielt der, der seinen Strom häufig zu Spitzennachfragezeiten und somit zu Spitzenpreisen verkauft.
Weil mit dem EEG 2.0 außerdem bestimmte betriebswirtschaftliche Schutzmechanismen für die Betreiber – beispielsweise bei netzbedingt geforderten Abschaltungen der Windkraftanlagen – ebenfalls abgeschafft werden sollen, wird die Qualität der Ertragsprognose immer wichtiger werden.
Seebawind Service bietet daher künftig gemeinsam mit dem Kooperationspartner Maintenance Partners als Option bei ihren Vollwartungsverträgen das intelligente Datenmanagement Wintell an. Es verknüpft sämtliche Anlagen-, Betriebs- und Wetterdaten und sagt tages- und wochenweise voraus, welchen Ertrag die Windenergieanlagen liefern können.
Dadurch bietet das System Betreibern die Möglichkeit, ihren Strom bedarfsgerecht zu produzieren. Zudem kann das System Störungen und Ausfälle vorhersagen, bevor sie entstehen. Damit sind Anlagenbetreiber in der Lage, Fehler zu beheben, ohne dass es zu einem Ertragsverlust kommt.