Prüfende Blicke Emissionen der Netzersatzanlagen verlässlich prüfen

TÜV SÜD

Stromausfälle können in lebenskritischen Situationen, sei es während einer Operation im Krankenhaus, an Bord eines Flugzeugs oder in der Leitstelle eines Verkehrsbetriebs, verheerende Folgen haben. Hier kommen Notstromaggregate, auch als Netzersatzanlagen bekannt, ins Spiel.

Bild: TÜV Süd
17.10.2023

Die 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (44. BImSchV) definiert neue Anforderungen für Netzersatzanlagen. Circa 40.000 Geräte – meist mit fossilen Brennstoffen betrieben – müssen bis Ende 2023 den Behörden gemeldet werden. Für die Betreiber ist das eine Chance, ihren Schadstoffausstoß transparenter zu machen.

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Während einer Operation im Krankenhaus, an Bord eines Flugzeuges oder in der Leitstelle eines Verkehrsbetriebes – Stromausfälle können Leben gefährden. Hier kommen Notstromaggregate ins Spiel – so genannte Netzersatzanlagen (NEA). Nach kürzester Zeit springen sie ein und sichern die Stromversorgung – über Minuten, Stunden, manchmal sogar tagelang.

Doch längst sind sie nicht mehr nur in Notfällen gefragt. Spitzenlasten beim Strombedarf führen immer wieder zu Versorgungslücken, die teils der Strom aus Netzersatzanlagen schließt. So müssen Betreiber nicht zusätzlichen Strom zu hohen Preisen kaufen. Für den Betrieb der Aggregate kommen fossile Brennstoffe zum Einsatz, die Emissionen in Form von Kohlenmonoxid und anderen Schadstoffen ausstoßen.

Rechtliche Grundlage für mehr Durchblick

Solche Emissionen zu überwachen ist das Ziel der 44. BlmSchV. NEA ab 1 MW Leistung fallen unter die Verordnung. Sie differenziert zudem zwischen Gas- und Kesselturbinenanlagen sowie Blockheizkraftwerken. Geregelt wird neben Kohlenmonoxid-Emissionen der Ausstoß von Stickoxiden und Formaldehyd. Für jeden dieser Stoffe sind Grenzwerte definiert.

Im Fokus stehen Anlagen, die mit maximal 300 Stunden pro Jahr zur Entlastung des Strommarkts beitragen. Die Art und Weise des Betriebs, die Dimension der Anlage, ihre Feuerwärmeleistung sowie eine etwaige Genehmigungspflicht definieren die Grenzwerte.

Ebenso wird zwischen Neu- und Bestandsanlagen unterschieden. Zum Bestand zählen Geräte, die schon vor dem 20. Dezember 2018 im Einsatz waren. Die Einhaltung der neuen Grenzwerte ist zu Fristen fällig, die abhängig sind vom Alter der Anlage. Teilweise dauert es vier bis zehn Jahre, bis die Grenzwerte greifen. Ob Kontrollen der Grenzwerteinhaltung jährlich oder alle drei Jahre stattfinden, hängt unter anderem von der Art des Brennstoffs, der Bauart der NEA und ihrer Nennleistung ab.

Ein digitales Tagebuch ist mit dem Ziel zu führen, Daten zu den Emissionen der Anlage lückenlos transparent zu machen. Bauliche oder technische Veränderungen, Betreiberwechsel oder Stilllegungen müssen innerhalb von vier Wochen angezeigt werden.

Prüfpflichten rechtzeitig erfüllen

Wer eine Netzersatzanlage in Betrieb nimmt, muss diese bei der zuständigen Überwachungsbehörde registrieren. Für bereits in Betrieb befindliche NEA muss diese Meldung bis zum 1. Dezember 2023 erfolgen. Kosten und Zeitaufwand für die verpflichtenden Prüfungen sollten Betreiber nicht unterschätzen: Von den Reisekosten der mit der Messung beauftragten Ingenieure, über die Vorbereitung der eingesetzten Messtechnik und die Datenerhebung, bis hin zur labortechnischen Auswertung – alle Aufwände sind „end to end“ zu berücksichtigen.

So lässt sich planen, wie viel Zeit und Geld die Erfüllung der Prüfpflichten erfordert. Darüber hinaus sollten sich Betreiber im Vorfeld mit der Anlage, den Prüfpflichten und Messstellen auseinandersetzen. Die DIN EN 15259 kann dabei helfen, die gesetzlichen Anforderungen rechtzeitig mit dem Ist-Zustand der Anlage abzugleichen.

Wichtig auch: Wer eine neue NEA plant, kann durch sorgfältige Ausarbeitung ihrer Zugänglichkeit die späteren Messungen erleichtern. Denn ältere Anlagen befinden sich nicht selten auf Dächern oder im hintersten Winkel der Kellergeschosse. Dabei ist es hilfreich, die eingesetzten Prüfgeräte und ihre Eigenschaften zu berücksichtigen. Eine Montage an Kaminschächten etwa, die vom Gebäudeäußeren erreichbar sind, erleichtert den Einsatz moderner Messfahrzeuge.

Solide vorbereiten, valide messen

Die Messingenieure sollten im Vorfeld über Beschaffenheit und spezifische Eigenschaften der NEA informiert werden. So können sie die Prüfung bestmöglich planen, sparen Zeit vor Ort und haben das notwendige Equipment dabei, falls es mehr als die Standardausrüstung für solche Messaufgaben umfasst.

Auch den Standort gilt es sorgfältig vorzubereiten. Der Anlagenbetreiber muss dafür sorgen, dass die NEA gefahrlos zugänglich ist. War eine NEA längere Zeit außer Betrieb, kann es zum Beispiel zu Schwierigkeiten beim Neustart kommen. Haustechniker sollten das rechtzeitig vor der Messung prüfen.

Wenn vorab durch eine Homogenitätsprüfung verlässlich bestätigt werden kann, dass die Emissionsverteilung über die gesamte Abzugsvorrichtung hinweg gleichmäßig erfolgt, reicht es aus, an einem Punkt im Messquerschnitt zu messen. Liegt keine gültige Homogenitätsprüfung vor, werden die Messungen an mehreren Punkten auf den Messachsen durchgeführt. Dies ist etwa der Fall, wenn durch Veränderungen des Abgasverlaufs nahe der Messstelle die Ein- und Auslaufstrecken zu gering sind.

Anlagenbetreiber profitieren davon, die Normkonformität ihrer NEA so früh wie möglich zu überprüfen. So kann eine Vorprüfung aufzeigen, wenn bauliche Eingriffe an einer Netzersatzanlage notwendig sind. Prüfdienstleister wie TÜV Süd können bei der Planung der Messstelle, der Durchführung der Emissionsmessung selbst sowie rund um Fragen zur Genehmigung neuer Anlagen unterstützen.

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  • Gaylord Höß, Geschäftsfeld Umwelttechnik, TÜV SÜD Industrie Service

    Gaylord Höß, Geschäftsfeld Umwelttechnik, TÜV SÜD Industrie Service

    Bild: TÜV Süd

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