Die Bundesnetzagentur hatte Verständnis für eine Verlängerung des Zeitraums zur Umstellung von L-Gas auf H-Gas aufgrund der Corona-Pandemie gezeigt. Zeitweilige Verzögerungen bei der Umstellung ergaben sich durch einen erhöhten Kommunikations- und Abstimmungsaufwand zwischen Netzbetreibern und betroffenen Verbrauchern. Zudem hatte eine zunehmende Anzahl von Monteuren keinen Zugang mehr zu den anzupassenden Gasgeräten.
Die anfänglichen Verzögerungen konnten im Laufe des Jahres auch wegen einer besseren Erreichbarkeit der Verbraucher wieder aufgeholt werden.
Für das kommende Jahr ist die Umstellung von rund 600.000 Geräten geplant.
Hintergrund zur Umstellung
Bis zum Jahr 2029 müssen die Betreiber von Erdgasnetzen in einigen Regionen Deutschlands alle Anlagen auf eine neue Erdgasbeschaffenheit umstellen.
Diese Umstellung ist zwingend erforderlich, da die Produktion von sogenanntem L-Gas mit niedrigerem Brennwert im Nordwesten Deutschlands sowie in den Niederlanden in den kommenden Jahren zurückgeht. Dagegen ist das hochkalorische H-Gas international in großen Mengen dauerhaft verfügbar. Die Umstellung gewährleistet auf lange Sicht eine hohe Versorgungssicherheit.
Für die neue Erdgasqualität muss der Netzbetreiber die Gasverbrauchsgeräte in Haushalten, öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen umrüsten. Betroffene Verbraucher werden vorab von ihrem zuständigen Netzbetreiber informiert. Die Umstellungskosten der Haushalts- und Gewerbekunden werden über eine deutschlandweite Umlage in den Netzkosten berücksichtigt.