Nicht nur die EEG-Umlage steigt zum 1. Januar 2017 von derzeit 6,354 Cent je Kilowattstunde um acht Prozent auf 6,880 Cent je Kilowattstunde. Für Industrie- und Gewerbebetriebe erhöhen sich auch andere staatliche Umlagen und Abgaben.
Der Anstieg der EEG-Umlage als größte Kostentreiberin unter den gesetzlichen Strompreisbestandteilen wurde in den letzten Tagen bereits vielfach in der Branche kommentiert. Weniger beachtet wurde laut Ispex hingegen die zukünftige Belastung durch die übrigen, ebenfalls ab 1. Januar 2017 deutlich steigenden Umlagen.
Eine Analyse der Preiskomponenten durch Ispex zeigt, dass die Abgabenerhöhungen vor allem industrielle und gewerbliche Stromabnehmer mit einem jährlichen Verbrauch ab einer Million Kilowattstunden pro Jahr 2017 stärker belasten.
Die deutlichsten Erhöhungen gelten für Unternehmen, die den Letztverbrauchergruppen B‘ und C‘ zuzurechnen sind und über eine Million Kilowattstunden Strom jährlich verbrauchen. Bis zu einem Verbrauch von einer Million Kilowattstunden ergibt sich eine Erhöhung der Abgaben um insgesamt rund 0,467 Cent je Kilowattstunde. Unternehmen, die über dieser Grenze liegen, unter anderem die stromintensivsten Betriebe, zahlen bis zu 0,941 Cent mehr je Kilowattstunde.
Belastung durch KWKG
Nach der aktuellen Prognose der Übertragungsnetzbetreiber soll die Umlage nach KWKG 2017 für alle Letztverbraucher bei 0,438 Cent je Kilowattstunde liegen. Die Umlage steht noch unter Vorbehalt, da das Gesetz noch endgültig beschlossen werden muss.
Für die bisherige Letztverbrauchergruppe A‘ bedeuten die Planungen eine minimale Senkung um 0,007 Cent je Kilowattstunde. Für die Letztverbrauchergruppen B‘ und C‘ mit höheren Verbräuchen ergeben sich dagegen Erhöhungen um 0,398 und 0,408 Cent je Kilowattstunde.
Änderungen ergeben sich bei der Letztverbrauchergruppe A‘ der Umlage nach §19 der Netzentgeltverordnung Strom (Strom NEV): Für die erste Million Kilowattstunde Stromnutzung steigt diese um 0,010 Cent je Kilowattstunde. Für die Betriebe der Gruppen B‘ und C‘ ergeben sich keine Erhöhungen dieser Abgabe.
Offshore und abschaltbare Lasten
Die Offshore-Haftungsumlage belastet 2017 besonders die Unternehmen der Letztverbrauchergruppe B‘. Ab einer Million Kilowattstunden steigt die Umlage von 0,027 auf 0,038 Cent je Kilowattstunde. Die Umlage der Gruppe C‘ verbleibt konstant. Ein Kuriosum ist laut Ispex allerdings, dass Unternehmen mit geringeren Verbräuchen (Gruppe A‘ bis 1 Mio. kWh pro Jahr) aufgrund des Umlagekontostandes eine Verrechnung in Höhe von 0,028 ct/kWh gutgeschrieben wird.
Die Umlage für abschaltbare Lasten fällt ab 2017 wieder an, nachdem sie 2016 aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage für 2016 entfallen war. Sie schlägt mit 0,006 Cent je Kilowattstunde zu Buche.
Die einzige Möglichkeit, die Steigerungen zumindest teilweise zu kompensieren ist laut Ispex der Neuabschluss von Lieferverträgen. Der Einkaufspreis sei die einzige Variable, die der Kunde selbst beeinflussen kann.
Strompreistreiber Netzentgelt
Den größten Preisschub neben der EEG-Umlage bringen die Netznutzungsentgelte mit sich. Diese machen einen Anteil von rund 20 Prozent am Strompreis für Industriekunden aus. Wie hoch die Steigerung ausfällt, ist regional unterschiedlich und hängt auch von der jeweiligen Abnahme ab. Ein leistungsgemessener gewerblicher Abnehmer mit 100.000 kWh jährlicher Stromabnahme, muss sich durchschnittlich auf etwas über 10 Prozent höhere Entgelte einstellen.
Die stärksten Erhöhungen gibt es in den Regelzonen von Tennet und 50Hertz. Für Gewerbebetriebe mit Standardlastprofil bei einem Jahresverbrauch von 40.000 Kilowattstunden steigen die durchschnittlichen Entgelte zwischen 20 und 30 Prozent in Bayern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Es sind daher vor allem ostdeutsche Bundesländer, die sich auf erhebliche Mehrbelastungen bei einem ohnehin hohen Preisniveau einstellen müssen.