Eckpunktevereinbarung Innogy-Integration ganz unkompliziert

Die Vereinbarung hat positive Auswirkungen auf die zukünftigen E.on-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Innogy.

Bild: Andre Laaks, Innogy
25.07.2018

Die geplante Integration von Innogy in den E.on-Konzern soll in enger und partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Mitbestimmung erfolgen. Darauf haben sich Vorstand, SE-Betriebsrat und Konzernbetriebsrat von E.on in einer Eckpunktevereinbarung verständigt. Sie gilt länderübergreifend für alle europäischen E.on-Unternehmen.

Die Eckpunktevereinbarung sieht im Kern vor, dass Unternehmen und Arbeitnehmervertreter ihre seit Langem gelebte enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit bei konzernweiten Veränderungsprojekten auch im Zuge der geplanten Integration von Innogy fortsetzen. Sie schreibt zudem wesentliche Grundsätze der sozialen Absicherung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fest, für die es Veränderungen geben wird. Außerdem regelt die Vereinbarung verbindlich und zukunftsweisend die wesentlichen betrieblichen Rahmenbedingungen für die Einbindung der Arbeitsnehmervertreter und den Umgang mit Veränderungen im Integrationsprozess der kommenden Jahre.

Die Vereinbarung hat auch positive Auswirkungen auf die zukünftigen E.on-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Innogy. Darin wird konkret berücksichtigt, dass Vertreter von Innogy, sobald rechtlich zulässig, in die Projektarbeit sowie in die Gestaltung strategisch-übergreifender Prozesse eingebunden werden.

Zu den konkreten Vereinbarungen gehört unter anderem:

  • Die Zusicherung von frühzeitiger und umfassender Transparenz im Rahmen des Projektes

  • Besonderes und vollumfängliches Augenmerk auf erforderliche Qualifizierungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

  • Das gemeinsame Ziel, bei notwendigen Organisationsveränderungen zu einvernehmlichen Lösungen zwischen den Sozialpartnern zu kommen

  • Stellenzuordnung und -besetzung erfolgt unter Berücksichtigung der Belange schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • Grundsätzlich wirtschaftlich gleichwertige Überführung von bestehenden Arbeitsbedingungen

  • Der Ausbildung junger Menschen kommt weiterhin eine besondere Bedeutung zu

  • Bestehende Regelungen zur sozialen Flankierung gelten fort, es sei denn diese werden durch andere Regelungen abgelöst

Eckpunktevereinbarung als wichtiger Grundstein

Fred Schulz, Vorsitzender des SE Betriebsrats der E.on SE, ist vor allem die Fortsetzung der gelebten und bewährten partnerschaftlichen Zusammenarbeit wichtig: „Die sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Mitbestimmung konnte in den letzten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt und intensiviert werden. Auch auf internationaler Ebene konnten wir dazu einheitliche Grundsätze vereinbaren. Darauf können wir jetzt aufbauen und die anstehenden Veränderungen im Interesse von uns als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in eine nachhaltige Zukunft mitgestalten. Wir sind uns sicher, dass wir mit dieser gemeinsamen Eckpunktevereinbarung einen wichtigen Grundstein dafür gelegt haben.“

Der Schlüssel für Zukunftsarbeitsplätze in der neuen digitalen Welt

Albert Zettl, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der E.on SE, hebt die zukünftige Rolle von Qualifizierung und Weiterqualifizierung im bevorstehenden Veränderungsprozess mit besonderem Blick auf die Digitalisierung und neue Arbeitswelten hervor: „Die richtige und rechtzeitige Qualifizierung von uns Beschäftigten ist der Schlüssel zum Erfolg für sichere Zukunftsarbeitsplätze in der neuen digitalen Welt. Dem Tragen wir insbesondere dadurch Rechnung, dass Weiterqualifizierung auf Grundlage künftiger Qualifikationsprofile Vorrang vor Neueinstellungen haben wird. Dabei wird dieses zusätzliche Know-how ein entscheidender Faktor sein, um in neuen, marktnahen Wachstumsgeschäften erfolgreich zu sein. Eines kann dabei nicht oft genug hervorgehoben werden: Wir, die Belegschaft in unseren Unternehmen und Betrieben sind auch weiterhin die Grundlage unseres Erfolgs von heute und von morgen!“

Stärken zusammenführen

Andreas Reichel, Geschäftsführender Arbeitsdirektor Deutschland und Personalvorstand von Edis, betont die Verantwortung des Unternehmens für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Zeiten großer Veränderungen: „Wir wollen die Stärken auf allen Seiten, von E.on, Innogy und RWE, optimal zusammenführen. Ziel ist es, die künftige E.on noch erfolgreicher zu machen. Das gelingt uns nur, wenn alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf vertrauen können, dass wir offen, transparent und ehrlich mit Veränderungen umgehen und dass wir verlässliche Rahmenbedingungen bieten, die ganz besonders die Bedürfnisse der Menschen im Blick haben. Nach der tarifpolitischen Grundsatzerklärung, die die Vorstände von E.on, Innogy und RWE gemeinsam mit den Gewerkschaften unter Einbeziehung der KBR Vorsitzenden im Mai 2018 für Deutschland abgeschlossen haben, erfolgt damit bei E.on ein weiterer wichtiger Schritt, der jetzt länderübergreifend für alle europäischen E.on Unternehmen gilt.“

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